Die Europäische Kommission hat gegen Google eine Strafe von 890 Millionen Euro verhängt. Der US-Konzern soll mit seiner Suchmaschine und Google Play Wettbewerbsregeln verletzt und eigene Angebote gegenüber Konkurrenten bevorzugt haben. Die Entscheidung könnte neue Spannungen zwischen Brüssel und Washington auslösen.
EU wirft Google Bevorzugung eigener Dienste vor
Die EU-Kommission geht erneut gegen Google vor und wirft dem Konzern unfaire Geschäftspraktiken vor. Nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter hat Google seine Marktstellung genutzt, um eigene Angebote in den Suchergebnissen stärker hervorzuheben.
Betroffen sind unter anderem Dienste wie Sportergebnisse, Hotelsuche oder andere eigene Vergleichsangebote. Die EU kritisiert, dass Google eigene Produkte durch auffällige Darstellungen wie spezielle Boxen oder hervorgehobene Informationen sichtbarer mache als Angebote von Drittanbietern.
Laut GMX beträgt die verhängte Strafe 890 Millionen Euro. Die EU-Kommission verlangt zusätzlich Änderungen an den Diensten des Konzerns, damit Wettbewerber künftig gleichberechtigt behandelt werden.
Streit um Google Play und App-Entwickler
Neben der Suchmaschine steht auch der App-Marktplatz Google Play im Fokus der EU. Die Kommission bemängelt, dass Google Entwickler daran hindere, günstigere Angebote auf anderen Plattformen zu bewerben.
App-Anbieter sollen künftig die Möglichkeit erhalten, Nutzer auf alternative Webseiten oder andere App-Stores hinzuweisen. Nach Ansicht der EU dürfen Gebühren für die Vermittlung neuer Kunden nur unter Bedingungen erhoben werden, die mit den europäischen Digitalregeln vereinbar sind.
Google kritisierte die Entscheidung scharf. Der Konzern erklärte, die Vorgaben würden beliebte Funktionen einschränken und könnten dazu führen, dass europäische Nutzer weniger praktische Informationen zu Hotels, Flügen oder Restaurants erhalten.
Neue Spannungen zwischen EU und USA möglich
Die Entscheidung könnte auch politische Auswirkungen haben. US-Präsident Donald Trump hatte die europäischen Digitalgesetze bereits mehrfach kritisiert und bei früheren Verfahren gegen amerikanische Unternehmen mit Gegenmassnahmen gedroht.
Besonders brisant ist der Zeitpunkt der Entscheidung, da die USA zuletzt wiederholt mit möglichen Handelsmassnahmen gegen europäische Regelungen reagiert hatten.
Die EU betont jedoch, dass die Massnahmen nicht gegen einzelne Länder gerichtet seien, sondern einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherstellen sollen.
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Google als sogenannter Torwächter eingestuft
Grundlage für das Verfahren ist unter anderem der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union. Google-Mutterkonzern Alphabet gilt darin als sogenannter Torwächter, da seine Plattformen einen wichtigen Zugang zu Millionen von Nutzerinnen und Nutzern bieten.
Für Unternehmen mit dieser Einstufung gelten besondere Verpflichtungen. Sie müssen sicherstellen, dass kleinere Anbieter nicht durch die eigene Marktmacht benachteiligt werden.
Die EU-Kommission fordert deshalb, dass Google seine Suchergebnisse und Plattformregeln anpasst. Der Konzern hat dafür eine Frist von 60 Tagen. Bei einer ausbleibenden Umsetzung könnten weitere Sanktionen folgen.
Google kann gegen Entscheidung klagen
Google hat die Möglichkeit, gegen die Strafe vor europäischen Gerichten vorzugehen. Bei früheren Verfahren gegen den Konzern dauerten die juristischen Auseinandersetzungen teilweise mehrere Jahre.
Erst kürzlich bestätigte der Europäische Gerichtshof eine frühere Rekordstrafe gegen Google in Höhe von 4,1 Milliarden Euro. Dabei ging es um Wettbewerbsverstösse im Zusammenhang mit dem Android-Betriebssystem.






