Ein kleiner Beutel mit grosser Wirkung.
Was in Bars, Restaurants und Hotels alltäglich ist, soll bald Geschichte sein: Die EU plant ein weitreichendes Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen.
Neue EU-Verordnung bringt weitreichende Verbote
Die Europäische Union bereitet ein dauerhaftes Verbot zahlreicher Einweg-Kunststoffverpackungen vor. Grundlage ist die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.
Die Verordnung tritt am 12. August 2026 in Kraft. Die eigentliche Durchsetzung der Verbote beginnt jedoch am 1. Januar 2030, wie ansa.it berichtet.
Diese Einwegverpackungen sind betroffen
Ab 2030 dürfen Wirtschaftsakteure bestimmte Verpackungen nicht mehr in Verkehr bringen. Dazu zählen unter anderem:
Portionsbeutel für Ketchup, Mayonnaise, Senf und andere Würzmittel
Einwegverpackungen für Konfitüren, Saucen, Zucker, Gewürze und Kaffeeweisser
Shampooflaschen sowie Hand- und Körperpflegeprodukte in Hotels
Plastiktüten für abgepacktes Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm
Einwegbehälter für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr in Bars und Restaurants
Eingeschweisste Koffer an Flughäfen
Besonders Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel müssen ihre Abläufe anpassen.
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Klare Ziele zur Reduktion von Verpackungsmüll
Die neue EU-Verordnung setzt auch verbindliche Reduktionsziele für Verpackungen fest:
5 % weniger Verpackungen bis 2030
10 % bis 2035
15 % bis 2040
Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Menge an Plastikverpackungsabfällen deutlich zu senken und Mehrweg- sowie recyclingfähige Lösungen zu fördern.
Auswirkungen für Konsumenten und Unternehmen
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das Verbot vor allem weniger Einwegplastik im Alltag. Unternehmen müssen dagegen verstärkt auf Nachfüllsysteme, Mehrwegbehälter oder alternative Materialien setzen.
Die EU sieht darin einen zentralen Schritt zur Erreichung ihrer Klima- und Umweltziele.










