Die Europäische Kommission will öffentliche Beschaffungen für innovative Technologien innerhalb der EU neu regeln. Schweizer Unternehmen sollen nach dem aktuellen Vorschlag grundsätzlich nicht von den geplanten Fördermöglichkeiten profitieren können. Für den eng mit Europa verflochtenen Schweizer Forschungs- und Innovationsstandort sorgt das für Kritik.
Im Zentrum stehen Beschaffungen von Technologien und Lösungen, die noch nicht oder nicht in ausreichendem Umfang auf dem Markt verfügbar sind. Dazu gehören beispielsweise Roboter für Spitäler oder KI-Anwendungen für öffentliche Betriebe wie die Müllabfuhr.
Die EU-Kommission will solche Projekte künftig erleichtern und damit die Entwicklung neuer Technologien in Europa fördern. Dafür sollen auch öffentliche Gelder gezielter eingesetzt werden.
EU will mehr Geld in Innovation investieren
Nach Angaben der Europäischen Kommission werden derzeit von 100 Franken beziehungsweise Euro, die in Europa für öffentliche Beschaffungen ausgegeben werden, lediglich rund 60 Rappen für innovative Projekte eingesetzt. In den USA seien es dagegen umgerechnet rund 7.50 Franken.
Mit den neuen Regeln will die EU diesen Rückstand verkleinern und europäische Technologiebranchen stärken. EU-Kommissarin Ekaterina Zareva betont dabei, dass die Förderung grenzüberschreitend erfolgen soll.
Allerdings sieht der Vorschlag eine sogenannte europäische Präferenz vor. Ein Teil der öffentlichen Mittel soll damit bevorzugt innerhalb Europas eingesetzt werden.
Schweizer Firmen ohne entsprechendes Abkommen ausgeschlossen
Konkret sollen 50 Prozent der Mittel innerhalb der EU oder in Staaten bleiben, die entsprechende Abkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen haben. Dazu gehören unter anderem die EWR-Staaten sowie bestimmte Länder auf dem Balkan.
Die Schweiz verfügt derzeit nicht über ein solches Abkommen. Schweizer Unternehmen könnten deshalb nach dem aktuellen Vorschlag grundsätzlich nicht an entsprechenden Ausschreibungen teilnehmen.
Für die Schweiz ist das besonders relevant, weil ihre Forschungs- und Innovationslandschaft eng mit europäischen Partnern verbunden ist. Schweizer Unternehmen und Hochschulen arbeiten regelmässig an internationalen Forschungsprojekten und liefern Technologien für europäische Infrastruktur- und Innovationsprojekte.
Die EU-Kommission betont gleichzeitig, dass sich die Regelung nicht gegen die Schweiz richte. Würde die Schweiz ein entsprechendes Abkommen abschliessen, könnten auch Schweizer Unternehmen von den neuen Möglichkeiten profitieren.
Vorerst will Brüssel jedoch keine neuen Vereinbarungen dieser Art mit der Schweiz abschliessen. Zunächst müsse das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU mit dem geplanten Vertragspaket der Bilateralen III geklärt werden.
Swissmem warnt vor Nachteilen für die Schweiz
Bei Vertretern der Schweizer Wirtschaft sorgt der Vorschlag deshalb für Besorgnis. Zwar seien Präferenzen zugunsten europäischer Unternehmen bei öffentlichen Beschaffungen nicht grundsätzlich neu. Der mögliche Ausschluss aus dem Bereich der innovativen Beschaffung sei für die Schweiz dennoch problematisch.
Stefan Brupbacher, Direktor des Branchenverbands Swissmem, zeigt sich enttäuscht. Schweizer Unternehmen und Hochschulen gehörten zu den wichtigsten Partnern der EU, insbesondere auch bei Forschungsinfrastrukturen.
Für Brupbacher wäre ein Ausschluss deshalb nicht nur für die Schweiz nachteilig. «Das schadet natürlich der Schweiz, aber es schadet vor allem der EU», sagt der Swissmem-Direktor.
Aus Sicht der Schweizer Wirtschaft müsse die Schweiz nun erneut versuchen, die EU von einer Einbindung zu überzeugen. Entscheidend dürfte dabei auch sein, wie sich die Beziehungen zwischen Bern und Brüssel im Rahmen der Bilateralen III weiterentwickeln.
Für Schweizer Technologieunternehmen könnte die Frage der Teilnahme an öffentlichen Innovationsprojekten in Europa zunehmend an Bedeutung gewinnen. Der Kommissionsvorschlag ist allerdings noch nicht endgültig beschlossen und kann im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändert werden.






