Ein kleines Guckloch reicht nicht – weder fürs Sehen noch fürs Gesetz.
Die Kantonspolizei Thurgau hat mehrere Autofahrer gestoppt, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren. Jetzt hagelt es Anzeigen.
Was ist passiert?
Am Dienstag- und Mittwochmorgen kontrollierte die Kantonspolizei mehrere Fahrzeuge mit teils stark vereisten Front- und Seitenscheiben.
In allen Fällen war die Sicht massiv eingeschränkt – und damit die Sicherheit gefährdet.
Die Polizei stellte Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft.
Warum das so gefährlich ist
Laut Polizei:
„Wer mit eingeschränkter Sicht fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.“
Das Strassenverkehrsgesetz ist klar:
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Fahrzeuge müssen betriebs- und verkehrssicher sein
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Die Sicht muss in alle Richtungen frei sein
Was muss freigekratzt werden?
Die Kantonspolizei erinnert daran, dass nicht nur die Frontscheibe zählt:
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Frontscheibe
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Seitenscheiben
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Heckscheibe
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Rückspiegel & Blinker
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Scheinwerfer & Rücklichter
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Dach & Motorhaube (z. B. Schnee kann während der Fahrt abrutschen)
Wer das ignoriert, riskiert eine Anzeige und Bussen – im schlimmsten Fall einen Unfall.
Tipps für den Winterstart
Auf der offiziellen Website der Polizei gibt’s praktische Hinweise:
Empfehlungen:
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Kratzwerkzeug & Enteisungsspray griffbereit halten
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Genug Zeit fürs Auto-Enteisen einplanen
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Dach von Schnee befreien – auch bei kurzem Stadtverkehr
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Kontrollieren, ob alle Lichter funktionierenEin „Guckloch“ reicht nicht – weder fürs Sehen noch fürs Gesetz.
Wer bei Kälte Zeit spart, riskiert Leben.










