Der Eigenmietwert in der Schweiz wird abgeschafft – ein Systemwechsel, der Eigentümerinnen und Eigentümer betrifft.
Der Kanton Aargau will die Umstellung eigentümerfreundlich gestalten und plant, den Steuerabzug für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen beizubehalten.
Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Das Bundesgesetz zur Abschaffung des Eigenmietwerts sieht vor, dass bekannte Steuerabzüge wegfallen, darunter:
- Unterhaltskosten für Liegenschaften bei Bund, Kantonen und Gemeinden
- Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen bei der direkten Bundessteuer
Der kantonale Gesetzgeber kann jedoch entscheiden, welche Abzüge weiterhin zulässig sind. Der Aargauer Regierungsrat nutzt diesen Spielraum, um Investitionen in nachhaltige Gebäudesanierung steuerlich attraktiv zu halten.
🚨 Breaking News direkt aufs Smartphone
Verpasse keine Eilmeldung mehr – jetzt den imTicker WhatsApp-Kanal abonnieren:
👉 imTicker auf WhatsApp abonnieren
Was weiterhin abgezogen werden darf
Die Vorlage des Aargauer Regierungsrats sieht vor:
- Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen bleiben abzugsfähig, solange das Ziel einer ausgeglichenen Treibhausgasbilanz nicht erreicht ist, längstens bis 2050
- Rückbaukosten bei Ersatzneubauten sowie denkmalpflegerische Arbeiten bleiben ebenfalls abzugsfähig
«Wir nutzen den Spielraum, damit Investitionen in Energiesparmassnahmen steuerlich weiter attraktiv bleiben und sich die Sanierung von Gebäuden auch in Zukunft lohnt», sagt Regierungsrat Dr. Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen.
Einschränkungen bei Schuldzinsen
Nach der Bundesgesetzänderung können Schuldzinsen grundsätzlich nur noch bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften abgezogen werden.
- Ausnahme für Ersterwerb: Personen, die ihre erste selbstbewohnte Liegenschaft erwerben, können während zehn Jahren einen begrenzten Ersterwerberabzug geltend machen
Inkraftsetzung und weitere Schritte
- Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich im 2. Quartal 2026 über den Inkraftsetzungszeitpunkt
- Die öffentliche Anhörung im Kanton Aargau dauert vom 2. April bis 26. Juni 2026







