Klare Regeln für den Maienzug
Zum Aarauer Maienzug werden erneut zehntausende Besucherinnen und Besucher erwartet. Damit das Traditionsfest sicher stattfinden kann, greift die Kantonspolizei Aargau zu einer besonderen Massnahme.
Während des Festbetriebs gilt über der Stadt ein umfassendes Flugverbot für Drohnen.
Flugverbot über Aarau
Die Kantonspolizei Aargau erlässt für den Vorabend des Maienzugs sowie den Feiertag ein Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge über dem Stadtgebiet von Aarau.
Das Verbot gilt:
- Beginn: Donnerstag, 2. Juli 2026, 12.00 Uhr
- Ende: Samstag, 4. Juli 2026, 00.00 Uhr
Die Massnahme ist Teil des Sicherheitskonzepts für den traditionellen Maienzug.
Sicherheit hat oberste Priorität
Der Maienzug und der Festbetrieb am Vorabend ziehen jedes Jahr zehntausende Besucherinnen und Besucher in die Aarauer Altstadt und den Schachen.
Gerade bei grossen Menschenansammlungen stellen unerlaubte Drohnenflüge ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Die Polizei weist darauf hin, dass Drohnenflüge über Menschenmengen bereits nach den geltenden Vorschriften grundsätzlich unzulässig sind.
Mehr als nur ein Sicherheitsrisiko
Neben der Gefahr durch abstürzende Fluggeräte spielen auch Datenschutz und Persönlichkeitsschutz eine wichtige Rolle.
Unerlaubte Drohnenaufnahmen können die
Privatsphäre von Besucherinnen und Besuchern verletzen und den Festbetrieb beeinträchtigen.
Polizei überwacht das Flugverbot
Während der Geltungsdauer wird die Flugverbotszone technisch überwacht.
Die Kantonspolizei kündigt an, bei Widerhandlungen konsequent einzuschreiten.






