Eine Drohne hat im Locarnese einen Rettungseinsatz der REGA beeinträchtigt. Die Polizei identifizierte den Piloten und leitete ein Verfahren gegen ihn ein.
Während eines medizinischen Einsatzes hätte die Drohne zur Gefahr für die Rettungskräfte werden können. Die Behörden erinnern deshalb an die strengen Regeln rund um Drohnenflüge bei Rettungseinsätzen.
Drohne während REGA-Einsatz im Einsatzgebiet
Am 5. Juli 2026 kam es im Locarnese während eines Einsatzes der Rega zu einer Störung durch eine Drohne.
Die zuständige Staatsanwaltschaft sowie die kommunalen Polizeikräfte wurden über die Situation informiert und leiteten Abklärungen ein.
Polizei identifiziert Drohnenpiloten
Mitarbeitende der Kantonspolizei Tessin sowie der interkommunalen Polizei Piano konnten den Drohnenpiloten ausfindig machen.
Dabei handelte es sich um:
- einen 25-jährigen australischen Staatsangehörigen
- mit Wohnsitz in Australien
Der Mann wurde aufgefordert, die Drohne sofort zu landen.
Anschliessend wurde er befragt und bei den Behörden angezeigt.
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Verfahren wegen mehrerer Verstösse
Dem Drohnenpiloten werden unter anderem folgende Verstösse vorgeworfen:
- Störung des öffentlichen Verkehrs
- Behinderung einer Amtshandlung
- Verstoss gegen Luftverkehrsvorschriften
Die zuständigen Behörden klären nun die weiteren rechtlichen Schritte.
Drohnen müssen bei Rettungseinsätzen landen
Die Behörden weisen darauf hin: Wenn Rettungsdienste wie die REGA im Einsatz sind, müssen Drohnen in der Umgebung unverzüglich landen oder am Boden bleiben.
Der Grund:
- Rettungshubschrauber benötigen freien Luftraum.
- Drohnen können für Piloten schwer erkennbar sein.
- Eine Kollision könnte Menschenleben gefährden.






