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Doppelbürger müssen italienischen Pass fürs Kind neu beantragen

by Peter Schnieder
Sonntag, 26. Oktober 2025 um 17:52
in Ausland, News, Politik, Schweiz, Top News
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Italienischer und Schweizer Pass liegen nebeneinander auf einem Holztisch, Symbolbild für Doppelbürger und neue Passregelung Italiens

Italienischer und Schweizer Pass nebeneinander – Symbolbild (KI-Bild)

Für viele in der Schweiz lebende Italienerinnen und Italiener kommt diese Nachricht überraschend:
Italien hat sein Staatsbürgerschaftsrecht reformiert – und das hat Folgen für Doppelbürger.
Neugeborene von Italienerinnen und Italienern im Ausland erhalten die italienische Staatsbürgerschaft nicht mehr automatisch, sondern nur noch auf Antrag.

Neue Regelung seit März 2025

Italien hat im März 2025 das sogenannte „ius sanguinis“ (Blutrecht) reformiert.
Das bedeutet: Kinder von Italienerinnen oder Italienern, die im Ausland leben, werden nicht mehr automatisch Italiener, auch wenn ein Elternteil den Pass besitzt.

Ein Antrag auf die italienische Staatsbürgerschaft muss innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes gestellt werden.

Laut 20min.ch betrifft die Änderung zehntausende in der Schweiz lebende Italienerinnen und Italiener, die oft erst beim Kontakt mit dem Konsulat davon erfahren.

Diese Voraussetzungen gelten für Neugeborene

Seit Inkrafttreten der Reform wird Kindern, die im Ausland geboren werden, die italienische Staatsbürgerschaft nur noch zugesprochen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist –
ein Antrag ist in jedem Fall notwendig:

  • Ein Eltern- oder Grosselternteil ist ausschliesslich italienischer Staatsbürger oder war es bis zu seinem Tod.

  • Ein Elternteil mit italienischem Pass hat mindestens zwei Jahre ununterbrochen in Italien gelebt, bevor das Kind geboren wurde.

Auch wenn keine dieser Bedingungen erfüllt ist, besteht Hoffnung:
Das italienische Konsulat in Bern bestätigt, dass Eltern, die von Geburt an italienisch sind, den Antrag im ersten Lebensjahr ihres Kindes stellen können.

Reaktionen aus der Community

Viele in der Schweiz lebende Italienerinnen und Italiener zeigen sich über die neue Antragspflicht verärgert – vor allem, weil sie sich nicht informiert fühlten.

Antonella (36), Doppelbürgerin aus Zürich, berichtet:

«Mein Sohn bekam 2021 den italienischen Pass automatisch. Als 2024 meine Tochter zur Welt kam, hiess es plötzlich, wir müssten einen Antrag stellen. Niemand hatte uns informiert.»

Sie betont, wie wichtig die doppelte Staatsbürgerschaft für ihre Familie ist:

«Ich will, dass meine Kinder ihre italienische Herkunft behalten. Das ist Teil unserer Identität.»

Auch Alessandro (35) zeigt sich überrascht:

«Ich habe erst durch Medienberichte davon erfahren. Wäre das zu spät gewesen, hätte ich meine Tochter wohl nicht mehr einbürgern können.»

Warum Italien das Gesetz geändert hat

Mit der Reform reagiert Italien auf ein Phänomen, das vor allem in Südamerika stark zugenommen hat.
Millionen Menschen mit italienischen Wurzeln beantragten dort Pässe über Ur- oder Ururgrosseltern, obwohl ihre Familien seit Generationen nicht mehr in Italien lebten.

Die Regierung unter Premierministerin Giorgia Meloni erklärte, man wolle mit der Änderung die „Kommerzialisierung des italienischen Passes“ verhindern.
Ziel sei es, die Staatsbürgerschaft wieder stärker an tatsächliche Bindungen zu Italien zu knüpfen – etwa durch Wohnsitz oder familiäre Nähe.

Was betroffene Familien jetzt tun sollten

  • Eltern mit italienischem Pass sollten sich sofort beim zuständigen Konsulat melden, wenn ein Kind geboren wird.

  • Der Antrag auf die italienische Staatsbürgerschaft muss im ersten Lebensjahr gestellt werden.

  • Wer unsicher ist, kann sich beim italienischen Konsulat in Zürich, Basel, Genf oder Bern beraten lassen.

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