Seit Jahren sitzen sie in Haft – nun ist eine weitere Hoffnung auf Freiheit geplatzt.
Indiens Oberster Gerichtshof hat eine klare Linie gezogen und ein deutliches Signal gesetzt.
Im Fall der Delhi-Unruhen von 2020 verweigerten die Richter den Aktivisten Umar Khalid und Sharjeel Imam die Kaution – mit weitreichenden Folgen.
Gericht sieht „zentrale Rolle“ in der Verschwörung
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat am Montag die Kautionsanträge von Umar Khalid und Sharjeel Imam abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts spielten beide eine „zentrale Rolle in der Verschwörung“, die zu den schweren Unruhen im Nordosten Delhis im Februar 2020 geführt haben soll.
Ein Senat unter Vorsitz der Richter Aravind Kumar und NV Anjaria erklärte, dass die vorgelegten Beweise der Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht (prima facie) nach dem Gesetz zur Verhinderung ungesetzlicher Aktivitäten (UAPA) begründeten.
Strenge Massstäbe nach dem UAPA
Das Gericht stellte klar, dass in Fällen der nationalen Sicherheit besondere Regeln gelten.
Gemäss Paragraph 43D(5) UAPA darf eine Kaution nur gewährt werden, wenn kein prima-facie-Verdacht besteht.
Nach Einschätzung der Richter unterscheiden sich Khalid und Imam „qualitativ deutlich“ von anderen Angeklagten:
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Hinweise auf Planung und Organisation
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mutmassliche Schlüsselrolle im Gesamtkonstrukt der Vorwürfe
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ausreichende Beweislage für eine weitere Untersuchungshaft
Laut news18.com betonte der Senat, dass Straftaten gegen die nationale Sicherheit ein eigenes, strengeres Kautionssystem erfordern.
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Andere Angeklagte erhalten Kaution
Während Khalid und Imam weiter in Haft bleiben, gewährte das Gericht mehreren weiteren Angeklagten die Freilassung gegen Kaution, darunter:
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Gulfisha Fatima
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Meeran Haider
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Shifa Ur Rehman
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Mohd. Saleem Khan
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Shadab Ahmad
Dabei stellte der Senat ausdrücklich klar:
„Die Gewährung von Kaution schwächt die gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht ab.“
Jeder Angeklagte müsse individuell beurteilt werden. Eine pauschale Gleichbehandlung aller Beschuldigten sei unzulässig.
Haft darf keine Strafe sein – aber auch kein Freifahrtschein
Das Gericht unterstrich die Bedeutung von Artikel 21 der indischen Verfassung, der das Recht auf persönliche Freiheit schützt. Untersuchungshaft dürfe nicht als Strafe verstanden werden und müsse stets verhältnismässig sein.
Gleichzeitig warnten die Richter davor, Verfahrensverzögerungen in UAPA-Fällen automatisch als Argument für eine Kaution zu nutzen. Verzögerungen lösten zwar eine strengere gerichtliche Prüfung aus, führten aber nicht automatisch zur Freilassung.
Neue Kautionsanträge möglich – später
Der Oberste Gerichtshof liess für Khalid und Imam eine Tür offen:
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Nach Abschluss der Vernehmung geschützter Zeugen oder
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nach Ablauf eines Jahres ab Urteilsdatum
können beide erneut einen Kautionsantrag stellen. Das erstinstanzliche Gericht wurde angewiesen, das Verfahren ohne unnötige Verzögerungen voranzutreiben.










