Die Londoner Polizei setzt zunehmend auf automatische Gesichtserkennung und meldet damit Tausende Festnahmen. In der Schweiz sorgt diese Entwicklung für Kritik. Datenschützerinnen und Datenschützer warnen vor einer möglichen Massenüberwachung und fordern klare Grenzen für den Einsatz biometrischer Technologien.
London setzt auf automatische Gesichtserkennung
Die Polizei in London hat nach eigenen Angaben positive Erfahrungen mit automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gemacht. Mithilfe der Technologie sollen Verdächtige in Echtzeit erkannt und anschliessend festgenommen werden können.
Seit 2024 habe das System zur Festnahme von rund 2500 Personen geführt, teilte die Londoner Polizei mit. Aufgrund dieser Ergebnisse soll der Einsatz der Technologie weiter ausgebaut werden.
Die Systeme gleichen Bilder von Personen mit gespeicherten Datenbanken ab und können bei Übereinstimmungen Polizeimassnahmen auslösen. Befürworter sehen darin ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Kriminalität.
Kritik wegen möglicher Massenüberwachung
In der Schweiz stösst der Einsatz solcher Technologien jedoch auf deutliche Kritik. Rahel Estermann, Luzerner Kantonsrätin der Grünen und Co-Geschäftsleiterin des Vereins Digitale Gesellschaft, bezeichnet automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum als problematisch.
«Solche Systeme der biometrischen Gesichtserkennung sind ein Albtraum für die freie und demokratische Gesellschaft, weil sie eine Massenüberwachung von allem im öffentlichen Raum bedeuten, ohne dass es einen konkreten Anlass dafür gibt», sagt Estermann.
Aus ihrer Sicht würden dabei fast alle Menschen überwacht, obwohl sie keinen Zusammenhang mit einer Straftat hätten. Dadurch entstehe die Gefahr, dass eine ganze Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werde.
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Schweizer Rechtslage deutlich strenger
Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz unterscheiden sich derzeit deutlich von jenen in London. Einige Schweizer Städte haben den Einsatz automatischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ausdrücklich verboten.
Trotzdem gibt es laut Estermann gewisse Möglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden. So können einzelne Gesichter aus Bildern von Überwachungskameras herausgelöst und mit Datenbanken verglichen werden.
Dieser sogenannte «One-to-many-Abgleich» befindet sich laut der Datenschützerin in einer rechtlichen Grauzone. Sie nennt unter anderem mögliche Anwendungen durch einzelne Kantonspolizeien wie Aargau, Neuenburg, St. Gallen oder Waadt.
Dabei gehe es nicht um eine dauerhafte Überwachung aller Menschen im öffentlichen Raum, sondern um gezielte Abgleiche im Rahmen von Ermittlungen.
Forderung nach klaren Regeln und Transparenz
Kritisch sieht Estermann auch diese bestehenden Möglichkeiten. Es sei teilweise unklar, aus welchen Quellen die verwendeten Bilder stammen und mit welchen Datenbanken sie abgeglichen werden.
Offen sei beispielsweise, ob auch Bilder aus sozialen Netzwerken verwendet werden könnten. Aus Sicht der Datenschützerin fehlen klare Regeln und mehr Transparenz über den Einsatz solcher Technologien.
Der Verein Digitale Gesellschaft fordert deshalb ein Verbot von biometrischer Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum nach dem Vorbild Londons.
Einzelne Anwendungen kann der Verein jedoch unter bestimmten Bedingungen akzeptieren. Als Beispiel nennt Estermann Flughäfen, wo etwa Passbilder mit einer Person abgeglichen werden könnten.
Entscheidend sei dabei, dass die betroffenen Personen informiert seien und dem Verfahren zustimmen könnten. Zudem müsse es auch in solchen Situationen immer Alternativen geben.






