Der September bringt in der Schweiz mehrere neue Regeln und Änderungen. Die Bundesanwaltschaft erhält eine modernisierte Organisationsstruktur, im Kanton Basel-Stadt treten neue Lohnmassnahmen für die Verwaltung in Kraft und Bern zentralisiert die Datenschutzaufsicht. Zudem gelten ab Mitte und Ende September neue EU-Vorgaben, die auch Schweizer Unternehmen betreffen können.
Mit dem Beginn des Herbstmonats treten verschiedene gesetzliche und regulatorische Änderungen in Kraft. Einige betreffen direkt die Schweizer Verwaltung und Kantone, andere wirken sich vor allem auf Unternehmen aus, die auf dem EU-Markt tätig sind.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die neue Organisation der Bundesanwaltschaft, Änderungen bei den Löhnen der Verwaltung in Basel-Stadt sowie die Zentralisierung der Datenschutzaufsicht im Kanton Bern.
Bundesanwaltschaft erhält neue Organisationsstruktur
Am 1. September tritt das neue Reglement über die Organisation und Verwaltung der Bundesanwaltschaft in Kraft. Die Bundesanwaltschaft modernisiert damit ihre organisatorischen und administrativen Strukturen.
Ziel ist eine effizientere Führung von Verfahren und eine stärkere Spezialisierung auf moderne Formen der Kriminalität. Dazu gehören insbesondere Cyberkriminalität und Delikte im Zusammenhang mit Kryptowährungen.
Die Bundesanwaltschaft ist als Strafverfolgungsbehörde des Bundes unter anderem für komplexe internationale und interkantonale Fälle von organisierter Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption zuständig.
Das neue Reglement ist in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts als AS 2026 399 veröffentlicht worden.
Basel-Stadt führt neue Lohnmassnahmen ein
Ebenfalls am 1. September setzt der Kanton Basel-Stadt den grössten Teil seines neuen Lohnmassnahmenpakets für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung um.
Das Paket umfasst unter anderem höhere Einstiegslöhne sowie zusätzliche beziehungsweise höhere Geldzulagen. Auch für Mitarbeitende der Kantonspolizei sind verschiedene Verbesserungen vorgesehen. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich gemäss dem vom Grossen Rat beschlossenen Paket auf 18 Millionen Franken, hinzu kommt eine einmalige Ausgabe von 4,3 Millionen Franken.
Der vollständige Teuerungsausgleich für alle Lohnklassen wird allerdings erst per 1. Januar 2027 umgesetzt. Auch die konkrete Ausgestaltung der neuen Aussendienstzulage für Mitarbeitende der Kantonspolizei ist per 1. September noch offen.
Bern zentralisiert die Datenschutzaufsicht
Im Kanton Bern tritt am 1. September das revidierte kantonale Datenschutzgesetz in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Gemeinden.
Mehr als 1000 Gemeinden und gemeinderechtliche Körperschaften unterstehen künftig grundsätzlich der kantonalen Datenschutzbehörde. Eigene kommunale Aufsichtsbehörden behalten lediglich Bern, Biel, Köniz und Thun.
Zudem erhalten Behörden erweiterte Informations- und Meldepflichten. Die Rechte betroffener Personen werden ebenfalls klarer definiert.
Ab 11. September gelten neue Cyber-Regeln der EU
Für Schweizer Unternehmen mit Geschäft im EU-Raum wird der 11. September wichtig. Dann treten die Meldepflichten des europäischen Cyber Resilience Act (CRA) in Kraft.
Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Für eine erste Warnung gilt eine Frist von höchstens 24 Stunden nach Kenntnisnahme. Eine ausführlichere Meldung muss grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden folgen.
Betroffen sind unter anderem Software und vernetzte Hardware, die auf dem EU-Markt angeboten werden. Die Schweiz ist nicht Teil der EU, Schweizer Hersteller können von den Vorgaben aber betroffen sein, wenn ihre Produkte auf dem EU-Markt angeboten werden. Der CRA wird erst ab 11. Dezember 2027 grundsätzlich vollständig anwendbar; die Meldepflichten gelten bereits ab 11. September 2026.
EU verschärft Regeln gegen Greenwashing
Am 27. September folgt eine weitere EU-Neuerung. Dann beginnt die Anwendung der Richtlinie «Empowering Consumers for the Green Transition» (EmpCo).
Die neuen Regeln sollen Konsumentinnen und Konsumenten besser vor irreführenden Umweltversprechen schützen. Aussagen zu Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit oder ähnlichen Eigenschaften müssen künftig konkreter und nachvollziehbarer sein.
Die Richtlinie verschärft unter anderem die Regeln gegen Greenwashing und soll für mehr Informationen über Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten sorgen. Die Mitgliedstaaten mussten die Vorgaben bis März 2026 in nationales Recht umsetzen; angewendet werden sie ab 27. September 2026.
Schweizer Unternehmen, die Waren auf dem EU-Markt anbieten, müssen deshalb prüfen, welche nationalen Umsetzungen und Anforderungen für ihre Produkte und Werbung gelten.
Das EU-EES ist bereits vollständig in Betrieb
Auch beim europäischen Einreiseverfahren gibt es im Herbst wichtige Entwicklungen. Das neue Entry/Exit System (EES) ist allerdings nicht erst ab September neu, sondern seit dem 10. April 2026 an den externen Schengen-Grenzen vollständig in Betrieb.
Das System erfasst bei berechtigten Drittstaatsangehörigen bei Kurzaufenthalten unter anderem Reisedaten sowie biometrische Daten wie Gesichtsbilder und Fingerabdrücke. Schweizer Staatsangehörige selbst werden nicht im EES registriert.
Für Schweizer Reisende kann das System dennoch relevant sein, wenn sie mit Angehörigen von Drittstaaten reisen oder diese an europäischen Aussengrenzen unterwegs sind. Die Umstellung kann insbesondere bei der ersten Registrierung zusätzliche Zeit bei Grenzkontrollen verursachen.
Damit bringt der September 2026 vor allem Änderungen bei Verwaltung, Datenschutz und Unternehmensregulierung. Für Privatpersonen sind insbesondere die Auswirkungen der EU-Regeln bei Reisen und beim Einkauf beziehungsweise bei Produkten aus dem EU-Markt relevant.






