Zwischen Trauer und Verantwortung – der Kanton Wallis handelt
Nach dem verheerenden Brand in Crans-Montana ergreift die Walliser Regierung umfassende Massnahmen. Noch während Betroffene um Angehörige trauern oder im Spital liegen, verspricht der Staatsrat schnelle, unbürokratische Hilfe – unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Vermögen der Opfer.
Soforthilfe für Familien – Rückführung und Beerdigung inklusive
Die Regierung hat beschlossen, allen betroffenen Familien Soforthilfen in Höhe von 10’000 Franken auszuzahlen, sofern Personen hospitalisiert wurden oder ums Leben kamen. Unabhängig von der finanziellen Lage übernimmt der Kanton auch Rückführungs- und Bestattungskosten aller Verstorbenen – ein starkes Zeichen staatlicher Verantwortung.
Darüber hinaus wird derzeit eine Stiftung gegründet, die mit 10 Millionen Franken Startkapital ausgestattet werden soll. Ziel ist es, Betroffene nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig bei der Verarbeitung und beim Wiederaufbau zu begleiten.
Hilfe nach dem Opferhilfegesetz
Gemäss dem Opferhilfegesetz (OHG) haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Unterstützungen: Soforthilfe, längerfristige Hilfe, Entschädigungen und Genugtuung. Diese decken unter anderem medizinische Auslagen, Unterkunft, Reisen, Dolmetscherkosten oder psychologische Betreuung ab. Bei Genugtuungen zählt das immaterielle Leid – nicht das Vermögen.
Der Staatsrat kündigte an, diese Leistungen rasch und unbürokratisch zugänglich zu machen – ohne Abwarten auf Versicherungen. Damit wird auch die Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) umgesetzt.
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Wer gilt als Opfer? – Ausweitung über Verletzte hinaus
Die Definition von «Opfer» wurde im Fall Crans-Montana grosszügig gefasst: Als berechtigt gelten nicht nur Verletzte und Angehörige Verstorbener, sondern auch Personen, die sich zur Unglückszeit im betroffenen Gebäude aufhielten, Hilfe leisteten oder seelisch schwer betroffen wurden – etwa durch das Mit-Erleben des Ereignisses.
Selbst Betroffene mit Wohnsitz im Ausland können unbürokratisch Hilfe beantragen. Die SODK spricht sich zudem dafür aus, eine Prüfung der finanziellen Voraussetzungen zunächst auszusetzen, um rasch helfen zu können.
Stiftung mit Spendenkonto eingerichtet
Die geplante Stiftung wird künftig auch Spenden aus der Bevölkerung und Organisationen entgegennehmen. Ein entsprechendes Bankkonto ist bereits aktiv. Alle eingegangenen Beträge werden gesammelt und nach Gründung an die Stiftung weitergeleitet.
IBAN: CH34 0076 5001 0603 4260 3
Weitere Informationen: www.vs.ch/web/drame-crans-montana
Ein Signal der Solidarität
Der Kanton Wallis macht deutlich: In einer Ausnahmesituation wie dieser zählt nicht das Verfahren, sondern der Mensch. Die klare, schnelle Kommunikation und der niederschwellige Zugang zur Hilfe zeigen, dass der Staat im Notfall bereitsteht.










