Im Fall des verheerenden Barbrands in Crans-Montana hat die Walliser Staatsanwaltschaft ein drittes Strafverfahren eröffnet – neu im Fokus steht ein ehemaliger Sicherheitsverantwortlicher der Gemeinde.
Die Ermittler wollen klären, welche Rolle seine früheren, aber nicht umgesetzten Empfehlungen im Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln spielten.
Drittes Strafverfahren eröffnet
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe in Crans-Montana ein drittes Strafverfahren eröffnet.
Dieses richtet sich gegen einen ehemaligen Sicherheitsverantwortlichen der Gemeinde.
Rolle des Ex-Sicherheitsverantwortlichen
Der Mann war während der Sicherheitskontrollen 2018 und 2019 in Crans-Montana tätig.
Seine Empfehlungen seien in zwei Fällen vom Betreiber nicht umgesetzt worden – nun wird er als Beschuldigter einvernommen.
Laut gmx.ch wird der ehemalige Sicherheitsverantwortliche im Februar als Beschuldigter befragt, weil seine Empfehlungen gemäss Ermittlungen nicht umgesetzt wurden.
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Befragung am 9. Februar
Der Anwalt des Mannes, David Aïoutz, bestätigte, dass sein Mandant für den 9. Februar als Beschuldigter vorgeladen ist.
Damit bestätigte er auch eine Meldung von RTS.
Gemeinde-Kontrollen und offene Fragen
Die Gemeinde hatte nach dem Brand erklärt, dass es Kontrollen in den Jahren 2016, 2018 und 2019 gab, aber zwischen 2020 und 2025 keine periodischen Kontrollen durchgeführt wurden – warum, ist laut Gemeinde unklar und Gegenstand der Ermittlungen.
Bekannt ist zudem, dass bei der Kontrolle 2019 konkrete Änderungen verlangt wurden und gewisse Punkte umgesetzt wurden, während andere Fragen (z. B. Zertifizierung von bereits installierten Schaumstoffmatten) offen blieben.
Betreiber weiter unter Ersatzmassnahmen
Die Betreiber der Bar unterstehen weiterhin den vom Walliser Zwangsmassnahmengericht angeordneten Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft.










