Nach dem verheerenden Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana haben die Strafverfolgungsbehörden neue Erkenntnisse veröffentlicht. Die ersten Ermittlungsergebnisse führten zur Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen die beiden Betreiber des Lokals.
Die Ermittlungen dauern an und sollen die genauen Umstände sowie mögliche weitere Verantwortlichkeiten klären.
Strafuntersuchung gegen Betreiber eröffnet
Nach Abschluss der ersten Ermittlungen, die unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis durchgeführt wurden, wurde eine Strafuntersuchung gegen die beiden Betreiber der Bar eröffnet.
Ihnen werden folgende Delikte vorgeworfen:
- fahrlässige Tötung
- fahrlässige Körperverletzung
- fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst
Keine Zwangsmassnahmen angeordnet
Gegen die Beschuldigten wurden bislang keine Zwangsmassnahmen angeordnet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft derzeit nicht erfüllt.
Insbesondere bestehen aktuell keine Hinweise darauf, dass:
- Fluchtgefahr besteht
- Kollusionsgefahr vorliegt
- eine Wiederholungsgefahr gegeben ist
Brand steht mutmasslich im Zusammenhang mit Pyrotechnik
Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen steht der Brandausbruch im Zusammenhang mit der Verwendung sogenannter Fontänen. Dabei handelt es sich um nichtmetallische Hülsen mit funken- und flammenerzeugendem pyrotechnischem Inhalt.
Diese Pyrotechnik ist dafür vorgesehen:
- auf dem Boden platziert zu werden
- an Halterungen befestigt zu werden
- oder in der Hand gehalten zu werden
Zeugenaussagen schildern rasante Brandausbreitung
Die ersten eingeholten Zeugenaussagen berichten von einem Feuer, das sich sehr schnell ausbreitete. Dabei entwickelten sich:
- starke Rauchbildung
- eine massive Hitzewelle
Mehrere Zeugen schildern, dass sich die Situation innerhalb kürzester Zeit dramatisch zuspitzte.
Fokus der weiteren Ermittlungen
Die laufenden Ermittlungen konzentrieren sich insbesondere auf folgende Punkte:
- Analyse der von der Gemeinde übermittelten Unterlagen
- Konformität der durchgeführten Arbeiten
- verwendete Materialien
- Flucht- und Rettungswege
- vorhandene Löschmittel
- Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften
Ziel ist es, den genauen Hergang des Brandes sowie allfällige weitere strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu klären.
Unschuldsvermutung gilt weiterhin
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.










