Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat am 1. September 2026 die Ausschreibung für wichtige Mobilfunkfrequenzen eröffnet. Die Frequenzen werden ab 2029 neu vergeben und sind für die bestehenden Schweizer Mobilfunknetze von zentraler Bedeutung. Die Auktion soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 stattfinden.
Die heute genutzten Mobilfunknetze basieren zu einem grossen Teil auf Frequenzen, deren Konzessionen Ende 2028 auslaufen. Betroffen sind Frequenzbereiche aus den Bändern 800, 900, 1800, 2100 und 2600 MHz.
Da es sich um eine knappe öffentliche Ressource handelt, hat die ComCom die Frequenzen am 1. September 2026 in einem offenen und transparenten Verfahren ausgeschrieben. Neben den heutigen Mobilfunkanbieterinnen können sich auch weitere interessierte Unternehmen zu gleichen Bedingungen um eine Teilnahme bewerben.
Drei leistungsfähige Netze sollen erhalten bleiben
Mit der Neuvergabe verfolgt die ComCom mehrere Ziele. Einerseits soll die hohe Qualität der drei bestehenden Schweizer Mobilfunknetze erhalten und weiterentwickelt werden. Andererseits soll der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt weiterhin funktionieren und im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten gefördert werden.
Auch eine möglichst effiziente Nutzung des verfügbaren Frequenzspektrums gehört zu den Zielen. Gleichzeitig schreibt das Fernmelderecht vor, dass für die knappe Ressource ein angemessener Auktionserlös erzielt wird.
Die ComCom will mit dem Verfahren damit sowohl die langfristige Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft als auch einen funktionierenden Wettbewerb sicherstellen.
Auktion soll im zweiten Quartal 2027 stattfinden
Die Vergabe erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 mittels einer zweistufigen Auktion. Dieses Verfahren hatte die ComCom bereits bei der letzten Mobilfunkfrequenzauktion im Jahr 2019 eingesetzt.
In der ersten Stufe findet eine Mehrrundenauktion statt. Dabei werden die verfügbaren Frequenzmengen auf die teilnehmenden Unternehmen verteilt. Eine solche Mehrrundenauktion ist nur notwendig, wenn die Nachfrage der Bieterinnen grösser ist als das vorhandene Angebot.
In der zweiten Stufe wird die konkrete Lage der erworbenen Frequenzen innerhalb der jeweiligen Frequenzbänder bestimmt. Dafür ist eine einzige verdeckte Bietrunde vorgesehen.
Zusätzliche Bietbeschränkungen sollen verhindern, dass einzelne Unternehmen einen übermässig grossen Anteil des Frequenzspektrums erwerben. Damit soll verhindert werden, dass der bestehende Wettbewerb durch die Neuvergabe beeinträchtigt wird.
Bewerbungen sind bis Dezember möglich
Mit der Veröffentlichung der Ausschreibung im Bundesblatt am 1. September 2026 ist das Vergabeverfahren offiziell gestartet. Unternehmen, die in der Schweiz Mobilfunkdienste mit eigener Infrastruktur anbieten wollen, können sich bis zum 3. Dezember 2026 für die Teilnahme bewerben.
Die neuen Konzessionen werden technologieneutral vergeben. Die Betreiberinnen können innerhalb der geltenden Nutzungsvorschriften selbst entscheiden, welche Mobilfunktechnologien sie einsetzen, beispielsweise 4G oder 5G.
Die neuen Konzessionen gelten ab dem 1. Januar 2029 und werden für 15 Jahre vergeben. Dadurch erhalten die Netzbetreiberinnen langfristige Planungssicherheit. Gleichzeitig bleibt der Marktzugang für neue Anbieterinnen zeitlich begrenzt und damit grundsätzlich offen.
Die Neuvergabe entscheidet somit nicht nur über die Nutzung einzelner Frequenzbereiche. Sie schafft auch die Grundlage dafür, wie sich die Schweizer Mobilfunkversorgung und der Wettbewerb im Markt ab 2029 weiterentwickeln.






