Am Dienstag, 11. August 2026, hat die Zuger Polizei in Cham vier Personen mit E-Trottinetts und E-Rollern kontrolliert. Dabei stellte sie mehrere Widerhandlungen fest. Ein E-Trottinett erreichte auf dem Prüfstand 68 statt der erlaubten 20 km/h. Zudem war ein 11-Jähriger ohne erforderliche Fahrberechtigung unterwegs.
E-Trottinett erreicht 68 km/h
Im Rahmen ihrer ordentlichen Patrouillentätigkeit wurden der Zuger Polizei an verschiedenen Orten in Cham drei Jugendliche und eine erwachsene Person aufgefallen. Grund für die Kontrollen waren unter anderem die Fahrweise oder die festgestellte Geschwindigkeit.
Bei der technischen Überprüfung eines E-Trottinetts auf dem Rollenprüfstand wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 68 km/h festgestellt. Erlaubt wären für ein entsprechendes E-Trottinett maximal 20 km/h.
In einem weiteren Fall war ein Jugendlicher mit einem E-Scooter mit rund 35 km/h auf einem Trottoir unterwegs. Auch dieses Fahrzeug entsprach aufgrund seiner Geschwindigkeit nicht den gesetzlichen Vorgaben.
11-Jähriger ohne erforderliche Fahrberechtigung
Bei einer dritten Kontrolle stellte die Polizei fest, dass der Lenker erst 11 Jahre alt war. Damit hatte er das erforderliche Mindestalter für das Führen eines E-Trottinetts noch nicht erreicht und war ohne die notwendige Fahrberechtigung unterwegs.
Bei der vierten Kontrolle wurde eine 51-jährige Frau mit einem E-Roller angehalten. Das Fahrzeug konnte schneller als die erlaubten 25 km/h fahren und entsprach deshalb ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorschriften.
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Vier Fahrzeuge sichergestellt
Alle vier angehaltenen Personen wurden wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch die Zuger Polizei an die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Jugendanwaltschaft des Kantons Zug verzeigt.
Die Fahrzeuge, welche den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprachen, wurden polizeilich sichergestellt. Die zuständigen Behörden werden sich nun mit den jeweiligen Fällen befassen.
Polizei warnt vor manipulierten Fahrzeugen
Die Zuger Polizei weist darauf hin, dass manipulierte Trendfahrzeuge das Unfall- und Verletzungsrisiko erheblich erhöhen können. Wer ohne erforderliche Fahrberechtigung oder mit einem nicht vorschriftsgemässen Fahrzeug unterwegs ist, muss mit Bussen oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die vier Fälle nimmt die Polizei zum Anlass, insbesondere Jugendliche und deren Eltern für die Gefahren und rechtlichen Vorgaben zu sensibilisieren. Vor der Nutzung eines E-Trottinetts oder E-Rollers sollte deshalb geprüft werden, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob die Voraussetzungen hinsichtlich Alter und Fahrberechtigung erfüllt sind.






