Mit 142 Stundenkilometern in einer 80er-Zone – ein 18-jähriger Neulenker hat am Sonntagabend in Cham massiv gegen die Verkehrsregeln verstossen. Er wurde festgenommen und muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft verantworten.
Gemessen mit 142 km/h auf der Knonauerstrasse
Am Sonntagabend, 26. Oktober 2025, kurz vor 20.15 Uhr, registrierte eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage auf der Knonauerstrasse in Cham (ZG) ein Auto, das mit einer Netto-Geschwindigkeit von 142 km/h unterwegs war.
Auf dieser Strecke gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Damit überschritt der junge Fahrer das Limit um mehr als 60 Stundenkilometer – eine sogenannte Raserfahrt nach schweizerischem Strafrecht.
Junglenker festgenommen – Auto beschlagnahmt
Beim Lenker handelt es sich um einen 18-jährigen Schweizer, der erst seit kurzem einen Führerausweis auf Probe besitzt.
Die Polizei konnte den Mann noch am selben Abend an seinem Wohnort festnehmen.
Er zeigte sich in der Befragung geständig und kooperativ.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug leitete eine Strafuntersuchung wegen qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung ein.
Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, der Führerausweis auf Probe dürfte eingezogen werden.
„Raser-Gesetz“ greift – harte Strafen drohen
Laut dem sogenannten Via-Sicura-Gesetz drohen Rasern in der Schweiz Gefängnisstrafen von mindestens einem Jahr sowie der Entzug des Führerausweises für mindestens zwei Jahre.
Zudem kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden.
Ein kurzer Moment jugendlicher Selbstüberschätzung kann schwerwiegende Folgen haben.
Für den 18-Jährigen aus Cham bedeutet die Fahrt mit 142 km/h wohl das vorläufige Ende seiner Fahrerkarriere – und ein Strafverfahren.









