Der Bundesrat will die hängigen Zulassungsgesuche für Pflanzenschutzmittel bis 2032 vollständig abarbeiten. Der Rückstand ist in den vergangenen Jahren auf rund 525 Gesuche gesunken, bleibt aber bestehen. Dafür sollen zusätzliche Personalressourcen geschaffen, die Verfahren stärker digitalisiert und die Zulassungsgebühren ab 2028 angepasst werden.
Rund 525 Gesuche weiterhin hängig
Pflanzenschutzmittel dürfen in der Schweiz erst nach einer Zulassung durch den Bund auf den Markt gebracht werden. Dabei werden unter anderem die Wirksamkeit der Produkte sowie mögliche Risiken für Menschen und Umwelt wissenschaftlich geprüft. Beteiligt sind das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Die komplexen Prüfungen und begrenzten personellen Ressourcen haben über mehrere Jahre zu einem Rückstand geführt. Die Zahl der offenen Gesuche konnte zwar von mehr als 700 auf rund 525 reduziert werden, nach Einschätzung des Bundesrats schreitet der Abbau jedoch weiterhin zu langsam voran.
Die langen Verfahren verzögern insbesondere die Einführung moderner Pflanzenschutzmittel. Gleichzeitig werden laut Bund teilweise Notfallzulassungen für ältere Produkte erteilt, weil mögliche Ersatzprodukte noch nicht zugelassen sind. Bei bestimmten Schadorganismen bestehen zudem Lücken, weil dafür teilweise keine Produkte mehr auf dem Markt verfügbar sind.
Mehr Personal und stärkere Digitalisierung
Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 25. September 2026 beschlossen, die noch offenen Gesuche innerhalb der kommenden sechs Jahre abzubauen. Dafür sollen die notwendigen Personalressourcen geschaffen und der Zulassungsprozess weiter digitalisiert werden.
Die Digitalisierung soll das Verfahren effizienter und kundenfreundlicher machen. Gleichzeitig sollen Gesuchstellende künftig besser darüber informiert werden, wie weit die Bearbeitung ihres Antrags fortgeschritten ist. Auch die Schnittstellen zwischen den beteiligten Bundesämtern sollen reduziert werden.
Das BLV ist für die Zulassung und den Import von Pflanzenschutzmitteln sowie von behandeltem Saatgut zuständig. Für die Einreichung von Zulassungsgesuchen steht unter anderem die elektronische Webapplikation InfoFito zur Verfügung.
Rund 18 Millionen Franken bis 2032
Für den Ausbau der Kapazitäten und die vorgesehenen Investitionen benötigen BLV und BLW bis 2032 insgesamt rund 18 Millionen Franken. Davon entfallen 16 Millionen Franken auf das BLV und 2 Millionen Franken auf das BLW. Die Finanzierung soll über den ordentlichen Budgetprozess erfolgen.
Ab 2028 sollen die zusätzlichen Mittel durch höhere Zulassungsgebühren kompensiert werden. Für 2027 wollen BLV und BLW dem Parlament einen Nachtragskredit von insgesamt 2,8 Millionen Franken beantragen.
Die Gebühren decken derzeit nur rund 15 Prozent der Kosten, die dem Bund durch die Zulassungsverfahren entstehen. Der Bundesrat will den Kostendeckungsgrad deshalb erhöhen und ihn an das Niveau der EU-Zulassungen von rund 50 Prozent annähern.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) soll dem Bundesrat bis Ende 2027 eine entsprechende Änderung der Gebührenverordnung vorlegen. Die konkrete Anpassung der Gebühren ist damit noch nicht beschlossen.
Ziel: Alle hängigen Gesuche bis 2032 erledigen
Mit den beschlossenen Massnahmen sollen die personellen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den bestehenden Rückstand innerhalb von sechs Jahren abzubauen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass für den Schutz von Kulturpflanzen gegen verschiedene Schadorganismen ausreichend zugelassene Mittel zur Verfügung stehen.
Der Bundesrat verbindet den Abbau der Gesuche damit auch mit einer Weiterentwicklung des Zulassungsverfahrens. Neben zusätzlichen Kapazitäten stehen dabei die Digitalisierung, eine bessere Information der Gesuchstellenden und weniger Schnittstellen zwischen den beteiligten Bundesstellen im Mittelpunkt.






