Die Schweiz soll ihre internationale Währungshilfe auch über April 2028 hinaus fortsetzen können. Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2026 die entsprechende Botschaft verabschiedet und beantragt dem Parlament, den bestehenden Rahmen von bis zu 10 Milliarden Franken um fünf Jahre bis April 2033 zu verlängern. Zudem sollen rund 90 Millionen Franken für vergünstigte IWF-Kredite an ärmere Länder eingesetzt werden können.
Währungshilfe soll bis 2033 möglich bleiben
Mit dem Währungshilfegesetz und dem darauf abgestützten Währungshilfebeschluss verfügt die Schweiz über Instrumente für die internationale Währungszusammenarbeit. Der aktuelle Rahmen erlaubt dem Bund, bis April 2028 insgesamt bis zu 10 Milliarden Franken an internationaler Währungshilfe bereitzustellen.
Der Bundesrat will diesen Betrag unverändert verlängern. Damit soll die Schweiz auch künftig die Möglichkeit haben, sich bei Bedarf rasch an internationalen Massnahmen zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems zu beteiligen.
Unterstützung für ärmere Länder
Neben der Verlängerung des bestehenden Rahmens hat der Bundesrat auch die Unterstützung des Internationalen Währungsfonds (IWF) für ärmere Länder bekräftigt.
Der Schweizer Anteil an den für den entsprechenden IWF-Treuhandfonds vorgesehenen Mitteln beträgt rund 90 Millionen Franken. Diese Mittel sollen für die Verbilligung der Zinsen auf IWF-Krediten zugunsten einkommensschwächerer Länder verwendet werden können.
Die Übertragung soll innerhalb des IWF erfolgen und setzt voraus, dass die Mitgliedstaaten diesem Vorgehen mit grosser Mehrheit zustimmen. Nach Angaben des Bundesrats hat der Transfer keine Auswirkungen auf die Bundesfinanzen.
Entscheid liegt nun beim Parlament
Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament, den Verpflichtungskredit für die internationale Währungshilfe für die Jahre 2028 bis 2033 zu erneuern. Der finanzielle Rahmen soll dabei weiterhin bei maximal 10 Milliarden Franken liegen.
Die Massnahme soll sicherstellen, dass die Schweiz bei internationalen Währungs- und Finanzkrisen weiterhin über einen entsprechenden Handlungsspielraum verfügt. Die Vorlage betrifft dabei die Möglichkeit zur Währungshilfe und bedeutet nicht, dass automatisch 10 Milliarden Franken ausgezahlt werden.






