Der Bundesrat hat am 26. August 2026 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen verabschiedet. Das Gesetz soll künftig die Grundlage für eine mögliche finanzielle Beteiligung des Bundes schaffen. Eine Mitfinanzierung in den 2030er-Jahren lehnt der Bundesrat weiterhin ab. Frühestens ab 2035 könnte das Parlament über eine spätere Bundesbeteiligung entscheiden.
Parlament soll frühzeitig einbezogen werden
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) will der Bundesrat klare Rahmenbedingungen für künftige Projekte schaffen. Das Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen der Bund eine Landesausstellung prüfen und finanziell unterstützen könnte.
Eine wichtige Änderung gegenüber dem ursprünglichen Vorentwurf betrifft die Rolle der Bundesversammlung. Das Parlament soll künftig frühzeitig über die grundsätzliche Frage einer möglichen Bundesbeteiligung entscheiden.
Vorgesehen ist ein Grundsatz- und Planungsbeschluss. Damit würde die Bundesversammlung festlegen, ob eine Mitfinanzierung durch den Bund grundsätzlich infrage kommt, in welchem Umfang sie erfolgen könnte und für welchen Zeitraum sie vorgesehen wäre.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass unabhängige Trägerschaften zuvor konkrete und realisierbar erscheinende Projekte für eine Landesausstellung lanciert haben.
Bundesbeteiligung frühestens ab 2035 möglich
Trotz der neuen gesetzlichen Grundlage hält der Bundesrat an seinem Entscheid vom Juni 2025 fest, in den 2030er-Jahren keine Landesausstellung mitzufinanzieren.
Die Übergangsbestimmung sieht deshalb vor, dass der Bundesrat einen entsprechenden Grundsatz- und Planungsbeschluss frühestens ab 2035 beantragen kann. Eine vom Bund mitfinanzierte Landesausstellung wäre damit frühestens in den 2040er-Jahren möglich.
Der Bundesrat begründet den Verzicht auf eine Mitfinanzierung in den 2030er-Jahren mit den aktuellen ausgabenpolitischen Prioritäten. Die Verabschiedung der Botschaft ändert somit nichts an der bisherigen finanziellen Zurückhaltung des Bundes.
Bund soll höchstens 30 Prozent übernehmen
Auch beim vorgesehenen Finanzierungsmodell hält der Bundesrat an den Grundzügen der Vernehmlassungsvorlage fest.
Der Bund soll sich künftig mit maximal 30 Prozent an den anrechenbaren Kosten einer Landesausstellung beteiligen können. Gleichzeitig ist eine paritätische Mitfinanzierung durch Kantone und Gemeinden vorgesehen.
Eine Defizitgarantie durch den Bund ist ausdrücklich ausgeschlossen. Damit soll das finanzielle Risiko nicht vollständig beim Bund liegen und die Verantwortung der weiteren beteiligten Gemeinwesen und Trägerschaften erhalten bleiben.
Die konkrete Höhe einer möglichen Bundesbeteiligung würde erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der politischen Entscheide über ein konkretes Projekt festgelegt.
Mehrheitlich Zustimmung in der Vernehmlassung
Zum Vorentwurf des neuen Gesetzes gingen insgesamt 52 Stellungnahmen ein. Beteiligt waren unter anderem Kantone, Parteien, Dachverbände und weitere interessierte Kreise.
Die Rückmeldungen zeigten mehrheitlich Zustimmung zu einer gesetzlichen Grundlage. Diese soll die Prüfung und Auswahl von Projekten unabhängiger Trägerschaften sowie eine mögliche finanzielle Förderung künftiger Landesausstellungen durch den Bund regeln.
Kritik gab es insbesondere am vorgeschlagenen Finanzierungsmodell. Auch der aus Sicht verschiedener Teilnehmer zu späte Einbezug der Bundesversammlung wurde beanstandet.
Darüber hinaus wurde der Entscheid des Bundesrates kritisiert, in den 2030er-Jahren keine Landesausstellung mitzufinanzieren. Dieser Entscheid war zwar nicht Bestandteil der eigentlichen Gesetzesvorlage, wurde aber zeitgleich mit der Eröffnung der Vernehmlassung bekanntgegeben.
Auftrag des Parlaments wird umgesetzt
Mit der Botschaft erfüllt der Bundesrat den Auftrag der Motion 23.3966 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S). Das Parlament hatte die Motion im März 2024 angenommen und damit Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung verlangt.
Mit der nun verabschiedeten Botschaft liegt die Grundlage für die parlamentarische Beratung des neuen Fördergesetzes vor. Eine konkrete nächste Landesausstellung wird damit jedoch noch nicht beschlossen.
Entscheidend wird vielmehr sein, ob künftig geeignete Projekte privater oder anderer unabhängiger Trägerschaften entstehen und ob die politischen Voraussetzungen für eine Bundesbeteiligung erfüllt werden.






