Der Bundesrat will die polizeiliche Sicherheit im öffentlichen Verkehr stärken. Künftig soll die Transportpolizei eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Tasern erhalten. Gleichzeitig sollen Bodycams genauer geregelt und Echtzeit-Videoüberwachungen in Fahrzeugen unter klaren Voraussetzungen ermöglicht werden. Die Vernehmlassung läuft bis am 16. November 2026.
An seiner Sitzung vom 26. August 2026 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Dafür sollen die Verordnung über die Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr sowie die Videoüberwachungsverordnung angepasst werden.
Auslöser für die geplante Taser-Regelung ist die Annahme der Motion Buffat (23.4291) durch das Parlament. Damit wurde beschlossen, dass die Transportpolizei künftig sogenannte Destabilisierungsgeräte wie Taser einsetzen können soll.
Bodycams sollen Einsätze dokumentieren
Mit der geplanten Anpassung soll gleichzeitig die Verwendung von Bodycams genauer geregelt werden. Die Kameras sollen insbesondere dazu beitragen, die Rechtmässigkeit eines Taser-Einsatzes nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Möglichkeit, Bodycams einzusetzen, soll zudem auf weitere Personalkategorien ausgeweitet werden. Vorgesehen ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahr-, Kontroll- und Begleitpersonal damit ausgerüstet werden kann.
Damit sollen Aufnahmen nicht nur bei polizeilichen Interventionen, sondern auch zur Dokumentation sicherheitsrelevanter Situationen im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden können.
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Echtzeit-Überwachung nur unter bestimmten Bedingungen
Der Bundesrat will zudem die Voraussetzungen für eine Video-Liveüberwachung in Fahrzeugen präzisieren. Eine solche Echtzeitüberwachung soll nicht generell möglich sein.
Sie soll nur zulässig sein, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung unter Berücksichtigung der jeweiligen Strecke und Tageszeit ein überwiegendes Interesse an der Überwachung bestätigt. Eine weitere Möglichkeit soll bestehen, wenn eine reisende Person ausdrücklich Hilfe anfordert.
Werden Kameras zur Echtzeitüberwachung eingesetzt, müssen die Reisenden darüber informiert werden. Damit sollen Transparenz und Datenschutz trotz der erweiterten Sicherheitsmöglichkeiten gewährleistet bleiben.
Einsatz zunächst auf fünf Jahre befristet
Die geplanten Regelungen sollen vorerst nicht dauerhaft gelten. Der Einsatz von Bodycams, die Video-Echtzeitüberwachung sowie der Einsatz künstlicher Intelligenz zur Auswertung der Aufzeichnungen sollen auf fünf Jahre befristet werden.
Während dieser Übergangszeit soll eine dauerhafte Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe geschaffen werden. Die Erfahrungen aus der befristeten Anwendung können dabei in die spätere gesetzgeberische Regelung einfliessen.
Die Vernehmlassung zu den geplanten Verordnungsänderungen läuft bis zum 16. November 2026. Bis dahin können sich interessierte Kreise zu den vorgesehenen Anpassungen äussern.






