Der Bundesrat will den Kauf von Immobilien durch Personen im Ausland deutlich stärker regulieren.
Dazu soll das bestehende Gesetz verschärft werden.
Die geplante Reform betrifft Wohnungen, Ferienobjekte und gewisse Anlageformen.
Verschärfung der Lex Koller
Neue Bewilligungspflichten geplant
An seiner Sitzung vom 15. April 2026 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Verschärfung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) eröffnet.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Drittstaatsangehörige sollen beim Kauf von Hauptwohnungen neu eine Bewilligung benötigen
- Bei Wegzug soll ein Verkauf innert zwei Jahren verpflichtend sein
- Ferienwohnungen sollen stärker kontingentiert werden
- strengere Regeln für Immobilien als Kapitalanlage
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Einschränkungen bei Ferienwohnungen und Fonds
Mehr Kontrolle im Immobilienmarkt
Künftig sollen auch Ferienwohnungen und Apparthotels durch strengere kantonale Bewilligungssysteme geregelt werden.
Zudem plant der Bundesrat:
- Reduktion der kantonalen Bewilligungskontingente
- jede Weiterveräusserung zählt neu ins Kontingent
- Einschränkungen bei börsenkotierten Immobiliengesellschaften
- strengere Regeln für Immobilienfonds und SICAV-Strukturen
Ziel: Stabilisierung des Wohnungsmarkts
Die Massnahmen sind laut Bundesrat eine Reaktion auf die angespannte Wohnraumsituation in der Schweiz.
Ziel ist es, den Wohnungsmarkt zu entlasten und spekulative Käufe zu begrenzen.
Gleichzeitig sollen gewisse Ausnahmen bestehen bleiben, etwa für selbst genutzte Geschäftsimmobilien.
Hintergrund der Vorlage
Die Vorschläge sind Teil eines Pakets, das im Zusammenhang mit politischen Diskussionen über die Bevölkerungsentwicklung und den Wohnungsmarkt steht.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juli 2026.






