Der Bundesrat lehnt die Mietpreis-Initiative ab und will ihr einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen. Geplant sind klarere Regeln für die Mietzinsgestaltung, eine statistische Vergleichsmiete bei Anfangsmieten und eine Indexierung während des laufenden Mietverhältnisses. Eine automatische und regelmässige Kontrolle der Mietzinse durch Behörden soll damit entfallen.
Bundesrat lehnt Mietpreis-Initiative ab
Die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz vor missbräuchlichen Mieten (Mietpreis-Initiative)» wurde am 23. Juni 2026 eingereicht. Sie verlangt unter anderem, die Definition eines missbräuchlichen Mietzinses in der Bundesverfassung zu verankern und eine automatische sowie regelmässige Mietzinskontrolle einzuführen.
Der Bundesrat lehnt diesen Ansatz ab. Nach seiner Einschätzung wäre eine solche Kontrolle mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Zudem befürchtet die Landesregierung, dass die Initiative Investitionen in den Mietwohnungsbau beeinträchtigen könnte.
Indirekter Gegenvorschlag mit Vergleichsmieten
Gleichzeitig anerkennt der Bundesrat, dass die heutigen Regeln zu missbräuchlichen Mietzinsen teilweise komplex und schwer nachvollziehbar sind. Mit einem indirekten Gegenvorschlag sollen deshalb transparentere und besser verständliche Vorgaben geschaffen werden.
Vorgesehen ist insbesondere eine statistische Vergleichsmiete für die Festlegung des Anfangsmietzinses. Während eines laufenden Mietverhältnisses soll zudem eine Indexierung vorgesehen werden. Damit sollen Mietende und Vermietende einfacher feststellen können, ob ein Mietzins als missbräuchlich einzustufen ist.
Nach den Vorstellungen des Bundesrats soll gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Investitionen in den Mietwohnungsbau entstehen. Die geplanten Regeln sollen damit sowohl den Schutz vor missbräuchlichen Mieten als auch verlässlichere Rahmenbedingungen für den Wohnungsmarkt berücksichtigen.
Gesetzesvorschlag soll 2027 folgen
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wurde beauftragt, einen konkreten Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Im ersten Halbjahr 2027 soll dazu eine Vernehmlassung durchgeführt werden.
Gemäss den vom Bundesrat genannten Zeitplänen soll die Botschaft anschliessend bis Ende 2027 zuhanden des Parlaments verabschiedet werden. Damit befindet sich der geplante Gegenvorschlag zunächst noch in der Ausarbeitungs- und Vernehmlassungsphase.
Weitere Änderungen beim Mietrecht
Der Bundesrat befasste sich am 25. September 2026 auch mit der Revision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Dabei geht es unter anderem um die zulässige Nettorendite bei einem mietrechtlichen Referenzzinssatz von mehr als zwei Prozent.
Die Anpassung setzt die Motion 22.4448 von Ständerat Stefan Engler um. Der Bundesrat will die Änderung auf die darin behandelte Nettorendite beschränken und den Absenkpfad des Zuschlags etwas steiler gestalten als ursprünglich vorgesehen. Das WBF soll die entsprechende VMWG-Anpassung bis April 2027 vorlegen.
Mietzinsmodell soll überarbeitet werden
Zusätzlich nahm der Bundesrat einen Bericht zur Überarbeitung des geltenden Mietzinsmodells und der Regeln für Mietzinsanpassungen zur Kenntnis. Grundlage dafür war eine Studie vom Dezember 2024, wonach das bisherige Modell in mehreren Punkten nicht mehr den aktuellen Verhältnissen auf dem Mietwohnungsmarkt entspricht.
Die Erkenntnisse aus dem Bericht sollen nun in die Arbeiten am indirekten Gegenvorschlag zur Mietpreis-Initiative einfliessen.






