Der Bundesrat will bei einer möglichen Abstimmung über die neuen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union weiterhin kein obligatorisches Referendum mit Ständemehr. Die Landesregierung beantragt dem Ständerat, auf einen entsprechenden Vorschlag seiner Staatspolitischen Kommission nicht einzutreten. Das Parlament hat beim Abstimmungsverfahren das letzte Wort.
Bundesrat hält an bisheriger Position fest
Der Bundesrat befasste sich an seiner Sitzung vom Mittwoch mit einer Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S). Die Kommission hatte vorgeschlagen, die neuen Verträge mit der EU mit einer Verfassungsänderung beziehungsweise einer entsprechenden Übergangsbestimmung zu verknüpfen.
Die Landesregierung beantragt dem Ständerat nun, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Damit hält sie an ihrer bisherigen Haltung fest, wonach für das Vertragspaket nach heutiger Verfassungsordnung grundsätzlich ein fakultatives Referendum vorgesehen ist.
Bei einem fakultativen Referendum entscheidet das Volk über eine Vorlage, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist ein Referendum zustande kommt. Für die Annahme würde in diesem Fall grundsätzlich das Volksmehr ausreichen.
Entscheidend ist damit die Frage, ob die neuen Vereinbarungen mit der EU einer Abstimmung unterstehen sollen, bei der zusätzlich zum Volksmehr auch eine Mehrheit der Kantone erforderlich wäre.
Ständemehr würde Verfassungsänderung voraussetzen
Das sogenannte Ständemehr spielt bei bestimmten obligatorischen Referenden eine zentrale Rolle. Dabei wird neben der Mehrheit der Stimmenden auch die Mehrheit der Kantone benötigt.
Würde die Vorlage der SPK-S umgesetzt und mit einer Verfassungsänderung verbunden, hätte dies entsprechende Folgen für das Abstimmungsverfahren. In diesem Fall wäre für die Verfassungsänderung neben dem Volksmehr auch das Ständemehr erforderlich.
Der Bundesrat sieht dafür jedoch keine ausreichende rechtliche Grundlage. In seiner Mitteilung bekräftigte die Landesregierung ihre bisherigen Argumente und verwies darauf, dass die Bundesverfassung in ihrer heutigen Form für das Vertragspaket ein fakultatives Referendum vorsieht.
Damit lehnt der Bundesrat nicht grundsätzlich eine demokratische Abstimmung über die Verträge ab. Im Zentrum steht vielmehr die Frage, welche verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Abstimmung gelten sollen.
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Auch obligatorisches Referendum ohne Verfassungsänderung umstritten
Neben dem Vorschlag der SPK-S steht eine weitere Möglichkeit im Raum. Demnach könnte auch ohne eine neue Übergangsbestimmung ein obligatorisches Referendum durchgeführt werden.
Auch diesen Weg beurteilt der Bundesrat zurückhaltend. Nach Ansicht der Landesregierung sind die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen derzeit nicht erfüllt.
Die Frage ist politisch bedeutsam, weil die beiden Verfahren zu unterschiedlichen Anforderungen an eine Annahme führen. Beim fakultativen Referendum genügt grundsätzlich das Volksmehr. Bei einer Vorlage, die dem obligatorischen Referendum untersteht und einen Verfassungsbestandteil umfasst, ist zusätzlich das Ständemehr notwendig.
Damit könnten die Kantone bei einem obligatorischen Referendum ein grösseres Gewicht bei der Entscheidung über die neuen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU erhalten.
Parlament entscheidet über Abstimmungsmodus
Das letzte Wort über die konkrete Ausgestaltung des Referendums hat das Parlament. Zunächst muss sich der Ständerat mit der Position seiner Staatspolitischen Kommission und dem Antrag des Bundesrats befassen.
Die Diskussion findet vor dem Hintergrund der geplanten neuen Verträge zwischen der Schweiz und der EU statt. Für deren innenpolitische Umsetzung ist nicht nur der Inhalt der Vereinbarungen entscheidend, sondern auch die Frage, ob und in welcher Form die Schweizer Stimmbevölkerung darüber abstimmen kann.
Bis zur definitiven Festlegung des Abstimmungsverfahrens bleibt deshalb offen, ob bei einer späteren Volksabstimmung lediglich das Volksmehr oder zusätzlich das Ständemehr erforderlich sein wird.
Der Bundesrat hält derzeit an der Auffassung fest, dass die geltende Bundesverfassung für das Vertragspaket kein obligatorisches Referendum vorsieht. Der parlamentarische Entscheid steht noch aus.






