Ein politisch brisantes Thema sorgt erneut für Diskussion: Sollten Kinder an öffentlichen Schulen Kopftücher tragen dürfen?
Der Bundesrat sagt klar Nein zu einem generellen Verbot – und verweist auf die Verantwortung der Kantone.
Was bedeutet das konkret für Schulen, Eltern und Schülerinnen?
Der Entscheid des Bundesrats – kein Bundesgesetz geplant
Am 22. Oktober 2025 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht zur Prüfung eines möglichen Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 16 Jahren (Postulat 22.4559 Binder-Keller).
Das Fazit:
„Ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schulen lässt sich nicht verfassungskonform ausgestalten.“
Der Bundesrat lehnt somit ein nationales Gesetz ab. Stattdessen sollen die Kantone weiterhin selbst bestimmen, wie sie mit religiösen Symbolen an Schulen umgehen.
Verfassungsrecht und Zuständigkeiten
Gemäss Bundesverfassung liegen sowohl das Schulwesen als auch das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der Kompetenz der Kantone.
Einige Kantone haben in der Vergangenheit lokale Kopftuchverbote erlassen – was das Bundesgericht bereits 2015 in einem Grundsatzurteil (BGE 142 I 49) bewertete.
Das Gericht entschied damals:
Ein generelles Verbot sei nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar.
Eingriffe seien nur in begründeten Einzelfällen zulässig.
Damit ist klar: Die Verfassung schützt das Tragen religiöser Symbole, solange es den Schulbetrieb nicht beeinträchtigt.
Teilnahme am Unterricht ist gewährleistet
Der Bundesrat betont, dass alle Kinder – unabhängig von Religion oder Kleidung – uneingeschränkten Zugang zum Unterricht haben müssen.
Dazu gehören auch Sport- und Schwimmlektionen.
In der Praxis zeigen sich die Schulen flexibel:
Mädchen können mit Ganzkörperbadeanzügen und Schwimmkappen teilnehmen.
Dispensationen aus religiösen Gründen werden nur in Ausnahmefällen gewährt.
„Kleidervorschriften sollten in einer freiheitlichen Gesellschaft nur zurückhaltend eingesetzt werden“, heisst es im Bericht.
Chancengleichheit und Neutralität bleiben zentral
Für den Bundesrat ist klar:
Der Unterricht soll Integration und Chancengleichheit fördern.
Der Staat muss religiös neutral bleiben.
Deshalb lehnt er ein Kopftuchverbot ab, das einseitig religiöse Gruppen treffen würde.
Viele Kantone verfügen bereits über praxisnahe Leitfäden, die kulturelle Vielfalt respektieren und Konflikte vermeiden.
Reaktionen und gesellschaftliche Bedeutung
Der Entscheid dürfte politische Diskussionen weiter anheizen.
Befürworter eines Verbots argumentieren mit Gleichberechtigung und Integration – Gegnerinnen warnen vor Diskriminierung und Einschränkung der Religionsfreiheit.
Klar ist: Die Schweiz setzt auf kantonale Lösungen statt nationale Verbote – und bleibt damit ihrem föderalen Prinzip treu.
Der Bundesrat hält an der Freiheit und Verantwortung der Kantone fest.
Ein nationales Kopftuchverbot wird es nicht geben – dafür klare Erwartungen an Chancengleichheit und schulische Teilhabe.






