Der Bundesrat hat die Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) genehmigt. Die neuen Vorschriften sollen die Kontrolle des Strom- und Gashandels in der Schweiz stärken und für mehr Transparenz sorgen. Das Gesetz und die dazugehörige Verordnung treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Neue Regeln für mehr Transparenz im Energiehandel
Die VATE ergänzt das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE), das vom Parlament im März 2025 verabschiedet wurde. Die Verordnung legt fest, wie die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden sollen.
Dazu gehören insbesondere die Registrierung der Marktteilnehmer bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), die Veröffentlichung von Insiderinformationen sowie die Meldung von Transaktionen, Handelsaufträgen und Risikopositionen. Zudem regelt die Verordnung, welche grundlegenden Daten an die ElCom übermittelt werden müssen.
Auch die Zulassung von Plattformen zur Veröffentlichung von Insiderinformationen und von Meldemechanismen wird festgelegt. Die VATE enthält ausserdem Bestimmungen zum Umgang mit Insiderinformationen, zur Marktpraxis und zu Gebühren im Rahmen der Aufsicht.
Zahlreiche Akteure sind betroffen
Die neuen Vorgaben richten sich an verschiedene Unternehmen und Organisationen im Strom- und Gashandel. Dazu zählen unter anderem Strom- und Gashandelsunternehmen, Swissgrid, Gastransportnetzbetreiber sowie Betreiber von Strom- und Gasverteilnetzen und Speicheranlagen.
Betroffen sind ausserdem Stromproduzenten, Vermittler, Lieferanten, Bilanzgruppenverantwortliche und sehr grosse Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit einer jährlichen Verbrauchskapazität von mehr als 600 Gigawattstunden.
Umsetzung orientiert sich an europäischen Standards
Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, orientiert sich die Verordnung weitgehend an den bestehenden europäischen Vorgaben. Als Grundlage dient insbesondere die EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts, bekannt als REMIT.
Die ElCom wird zusätzliche verfahrenstechnische Einzelheiten in Weisungen festlegen. Dabei sollen die Leitlinien der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) berücksichtigt werden.
Schrittweise Einführung ab 2027
Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass die neuen Pflichten schrittweise eingeführt werden. Damit erhalten die betroffenen Marktteilnehmer Zeit, ihre internen Abläufe, technischen Systeme und Meldeprozesse an die neuen Anforderungen anzupassen.
Mit dem Inkrafttreten von BATE und VATE am 1. Januar 2027 erhält die Schweiz einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Aufsicht und Transparenz im Energiegrosshandel.






