Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) eröffnet. Mit der neuen Agrarpolitik soll die Ernährungssicherheit der Schweiz gestärkt werden. Gleichzeitig sollen Landwirte mehr unternehmerischen Handlungsspielraum erhalten, der administrative Aufwand sinken und die gesamte Land- und Ernährungswirtschaft nachhaltiger werden.
Mehr Spielraum für Landwirtschaftsbetriebe
Die AP30+ soll einen grundlegenden Wandel bei der Ausgestaltung der Agrarpolitik einleiten. Direktzahlungen sollen künftig stärker an konkreten Ergebnissen ausgerichtet werden und weniger an detaillierten Vorgaben für bestimmte Handlungen. Dadurch sollen Landwirtschaftsbetriebe mehr Spielraum erhalten, um ihre Produktion eigenverantwortlich auszurichten.
Eine wichtige Rolle spielt auch die Digitalisierung. Der Bundesrat will eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, die einen einfachen und sicheren Datenaustausch innerhalb der Land- und Ernährungswirtschaft ermöglicht. Damit soll insbesondere der administrative Aufwand für Landwirtschaftsbetriebe reduziert werden.
Gleichzeitig will der Bund die Stellung der Landwirtschaft am Markt stärken. Eine ausgebaute Marktbeobachtung und zusätzliche Selbsthilfemassnahmen sollen dazu beitragen, dass Landwirtschaftsbetriebe ihre Produkte besser vermarkten und vorhandene Wertschöpfungspotenziale nutzen können.
Vier Schwerpunkte für die Agrarpolitik ab 2030
Die vorgeschlagenen Massnahmen konzentrieren sich auf vier Bereiche. Neben grösseren Handlungsspielräumen und weniger Administration geht es um das Funktionieren der Märkte, die Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz sowie die Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Im Bereich der Märkte ist unter anderem eine zusätzliche Unterstützung für Milch und pflanzliche Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung vorgesehen. Damit soll die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe verbessert werden.
Für die Ernährungssicherheit sieht der Bundesrat zudem Investitionen in die Produktionsgrundlagen und einen effizienteren Einsatz der Ressourcen vor. Dazu gehören ein verbesserter Schutz der Kulturen, eine stärkere Förderung von Nützlingen und Insekten sowie zusätzliche Unterstützung für nachhaltige Technologien. Auch Bildung und Beratung sollen ausgebaut werden.
Die Massnahmen sollen die Landwirtschaft gleichzeitig bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen.
Mehr Verantwortung für die gesamte Ernährungswirtschaft
Die AP30+ nimmt nicht nur die Landwirtschaft in die Pflicht. Auch Lebensmittelverarbeiter, Detailhandel und Konsumentinnen und Konsumenten sollen stärker zu einem nachhaltigen Ernährungssystem beitragen.
Geplant sind unter anderem Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel. Gleichzeitig soll die Bevölkerung stärker für eine ausgewogene Ernährung und Schweizer Qualitätsprodukte sensibilisiert werden. Damit will der Bundesrat die Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette stärken.
Der Bundesrat verbindet damit ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele. Die verschiedenen Massnahmen sollen langfristig dazu beitragen, die Ernährungssicherheit der Schweiz zu erhöhen und gleichzeitig die Ressourceneffizienz zu verbessern.
13,8 Milliarden Franken für die Jahre 2030 bis 2033
Für die Jahre 2030 bis 2033 will der Bundesrat beim Parlament landwirtschaftliche Zahlungsrahmen von insgesamt 13,808 Milliarden Franken beantragen. Damit liegt die geplante finanzielle Unterstützung der Land- und Ernährungswirtschaft um 123 Millionen Franken unter dem vorgesehenen Mitteleinsatz für die Jahre 2026 bis 2029.
Gleichzeitig liegt der Betrag 80 Millionen Franken über dem Niveau, das sich bei einer nominalen Fortschreibung des Finanzplans 2030 ergeben würde.
Die Vernehmlassung zur AP30+ läuft bis zum 8. Dezember 2026. Bis dahin können interessierte Kreise Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen und Massnahmen nehmen.






