Mehr Geld für würdevolle Pflege am Lebensende
Die Schweiz passt die Finanzierung der spezialisierten Palliativpflege an.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu erhöhen. Damit soll die Betreuung schwerkranker Menschen am Lebensende besser vergütet werden.
Die Änderung betrifft ambulante Pflege sowie Pflegeheime und tritt schrittweise in Kraft.
Was der Bundesrat beschlossen hat
An seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 hat der Bundesrat eine Anpassung der Krankenversicherungsverordnung (KVV) genehmigt.
Ziel ist eine höhere Vergütung der spezialisierten Palliativpflege im Übergangszeitraum bis zur geplanten Reform der einheitlichen Finanzierung im Jahr 2032.
Die wichtigsten Punkte:
- höhere Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
- bessere Vergütung spezialisierter Palliativpflege
- Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)
- Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2027
Warum die Anpassung nötig ist
Die heutige Finanzierung gilt als teilweise unzureichend.
Bei Pflegeleistungen setzen sich die Kosten zusammen aus:
- Beitrag der Krankenkasse (OKP)
- Eigenanteil der Versicherten
- Restfinanzierung durch Kantone oder Gemeinden
Gerade bei der spezialisierten Palliativpflege führte dieses System laut Bundesrat zu Lücken in der angemessenen Vergütung.
Ein Bericht aus dem Jahr 2025 zeigte entsprechende Schwachstellen auf.
Neue Regeln für Kostenbeteiligung
Auch die Beteiligung der Versicherten wird angepasst.
Bislang galt:
- maximal 20 Prozent des höchsten OKP-Beitrags
Neu werden differenzierte Höchstbeiträge eingeführt, damit nur Personen mit spezialisierter Palliativpflege stärker betroffen sind.
Neue Richtwerte:
- ambulante Pflege: maximal 15.35 Franken pro Tag
- Pflegeheim: maximal 23 Franken pro Tag
- spezialisierte Palliativpflege ambulant: bis 22.55 Franken
- spezialisiertes Pflegeheim: bis 30.40 Franken
Damit soll verhindert werden, dass alle Versicherten pauschal höhere Kosten tragen müssen.
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Rolle der Kantone bleibt entscheidend
Die sogenannte Restfinanzierung bleibt weiterhin Aufgabe der Kantone oder Gemeinden.
Diese können:
- zusätzliche Kosten übernehmen
- die Eigenbeteiligung senken
- oder sie vollständig erlassen
Ziel ist laut Bundesrat, dass Patientinnen und Patienten möglichst nicht zusätzlich belastet werden.
Blick in die Zukunft: Reform ab 2032
Der Bundesrat verweist zudem auf eine umfassendere Reform.
Ab 2032 soll eine einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen eingeführt werden. Dann sollen Pflegeleistungen schweizweit auf Basis neuer Tarife vergütet werden.
Die aktuelle Anpassung gilt als Übergangslösung bis dahin.
Einordnung: Mehr Qualität in sensiblen Situationen
Die Entscheidung ist Teil einer breiteren gesundheitspolitischen Entwicklung.
Palliativpflege gilt als besonders anspruchsvoll, da sie nicht auf Heilung, sondern auf Lebensqualität, Schmerzreduktion und Würde am Lebensende ausgerichtet ist.
Mit der Anpassung will der Bund sicherstellen, dass diese Leistungen langfristig finanziell tragfähig bleiben.
Die Schweiz investiert gezielt in eine bessere Vergütung der Palliativpflege.
Für Betroffene bedeutet das mehr Stabilität im System und eine bessere Absicherung in einer besonders sensiblen Lebensphase.
Offen bleibt, wie sich die Kosten langfristig zwischen Bund, Kantonen und Versicherten aufteilen werden.






