Der Bundesrat reagiert auf die anhaltende Hitze und Trockenheit in der Schweiz mit zusätzlichen finanziellen Mitteln. Für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel sollen 2027 weitere 17,5 Millionen Franken bereitgestellt werden. Zudem ist für die Landwirtschaft 2026 eine einmalige Aufstockung der Betriebshilfe um 54 Millionen Franken vorgesehen.
Rekordtiefe Niederschlagsmengen verschärfen Lage
Der Bundesrat hat sich am 26. August 2026 mit der aktuellen Hitze- und Trockenheitssituation in der Schweiz befasst. Die bisherigen Abklärungen zeigen, dass insbesondere für den Wald und für betroffene Landwirtschaftsbetriebe kurzfristig zusätzliche Unterstützung notwendig ist.
Seit Beginn der Messungen wurde bis Mitte August im Sommerhalbjahr 2026 in der Schweiz noch nie so wenig Niederschlag registriert. Die langanhaltende Trockenheit wurde durch die Hitzewelle zusätzlich verschärft.
Die Folgen betreffen nicht nur die Landwirtschaft. Auch Wälder, Bevölkerung, Schifffahrt und Stromproduktion sind von der aussergewöhnlichen Wetterlage betroffen. Der Bundesrat will deshalb neben den kurzfristigen finanziellen Massnahmen auch prüfen, wie sich die Schweiz langfristig besser auf Hitze- und Trockenperioden vorbereiten kann.
17,5 Millionen Franken zusätzlich für den Wald
Für die Anpassung des Schweizer Waldes an den Klimawandel beantragt der Bundesrat beim Parlament eine Aufstockung des entsprechenden Kredits. Für das Jahr 2027 sollen zusätzlich 17,5 Millionen Franken zur Verfügung stehen.
Ab 2028 soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zudem ermächtigt werden, jährlich weitere Mittel in gleicher Höhe zu beantragen.
Mit den zusätzlichen Geldern sollen Massnahmen unterstützt werden, die den Wald widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels machen. Die anhaltende Trockenheit stellt insbesondere für Bäume und Waldökosysteme eine zusätzliche Belastung dar.
54 Millionen Franken für betroffene Landwirtschaftsbetriebe
Auch die Landwirtschaft soll kurzfristig stärker unterstützt werden. Der Bundesrat will die Mittel für die Betriebshilfe nach Artikel 78 ff. des Landwirtschaftsgesetzes im Jahr 2026 einmalig um 54 Millionen Franken erhöhen.
Dabei handelt es sich um zinslose Kredite. Sie sollen Landwirtschaftsbetrieben helfen, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die durch die Auswirkungen der Trockenheit entstanden sind.
Die zusätzliche Unterstützung soll damit insbesondere Betrieben zugutekommen, die aufgrund der aussergewöhnlichen Wetterbedingungen finanzielle Schwierigkeiten bei der laufenden Bewirtschaftung haben.
Weitere Massnahmen werden bis Herbst geprüft
Der Bundesrat will die Entwicklung der Lage weiter beobachten. Das UVEK wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Sport (VBS) die Situation weiter zu analysieren.
Bis Ende Oktober sollen die beteiligten Departemente prüfen, ob zusätzliche Massnahmen gegen die Folgen von Hitze und Trockenheit notwendig sind. Das EDI soll unter anderem klären, wie landesweit einheitliche Hitzekarten und Worst-Case-Analysen umgesetzt werden können.
Zusätzlich wird geprüft, welche weiteren Grundlagen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sowie der Gesundheit und des Wohls von Tieren bei Hitze und Trockenheit erforderlich sind.
Das UVEK soll ausserdem einen Runden Tisch zu spezifischen Fragen der Landwirtschaft organisieren. Gemeinsam mit dem EDI und dem VBS soll zudem geprüft werden, wie die bestehende Trockenheitsplattform weiterentwickelt werden kann.
Auf Grundlage dieser Arbeiten will der Bundesrat im Herbst 2026 eine Gesamtschau vornehmen. Danach soll entschieden werden, ob weitere Massnahmen notwendig sind.






