Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die Botschaft zum neuen Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien verabschiedet. Das Abkommen soll Schweizer Investitionen im Königreich und saudische Investitionen in der Schweiz besser vor bestimmten politischen Risiken schützen. Gleichzeitig wird damit eine Rechtslücke geschlossen, nachdem Saudi-Arabien das bisherige Abkommen 2025 gekündigt hatte.
Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Das neue Investitionsschutzabkommen (ISA) soll nach der Genehmigung durch die zuständigen Stellen der beiden Länder das bisherige Abkommen ersetzen.
Das vorherige Investitionsschutzabkommen war nach der Kündigung durch Saudi-Arabien am 9. August 2025 ausser Kraft getreten. Mit dem neuen Vertrag soll die dadurch entstandene Rechtslücke geschlossen und der rechtliche Schutz für Investitionen zwischen den beiden Ländern wieder gestärkt werden.
Schutz vor Enteignung und Diskriminierung
Das Abkommen sieht Schutz für Schweizer Investitionen in Saudi-Arabien sowie für saudische Investitionen in der Schweiz vor. Dazu gehören insbesondere Bestimmungen gegen völkerrechtswidrige Diskriminierungsmassnahmen und Enteignungen.
Zudem soll die freie Transferierbarkeit von Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen gewährleistet werden. Damit erhalten Unternehmen und Investoren einen rechtlichen Rahmen für ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten.
Auch für mögliche Streitigkeiten enthält das Abkommen Regelungen. Sowohl die Vertragsstaaten als auch Investorinnen und Investoren können die Einhaltung der vereinbarten Bestimmungen gegebenenfalls vor einem internationalen Schiedsgericht geltend machen.
Neuer Schweizer Ansatz bei Investitionsabkommen
Das Abkommen mit Saudi-Arabien basiert auf dem neuen Verhandlungsansatz der Schweiz für Investitionsschutzabkommen. Dieser wurde erstmals beim Abkommen mit Indonesien angewendet, das am 1. August 2024 in Kraft trat.
Im Vergleich zu früheren Schweizer Investitionsschutzabkommen enthält der neue Vertrag detailliertere Regelungen. Diese sollen insbesondere den Ermessensspielraum internationaler Schiedsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens begrenzen.
Gleichzeitig berücksichtigt das Abkommen weitere staatliche und gesellschaftliche Interessen. Bestimmungen zum Regulierungsrecht der Staaten, zur sozialen Verantwortung von Unternehmen und zur Korruptionsbekämpfung sollen dazu beitragen, Investitionsschutz und nachhaltige Entwicklung miteinander zu verbinden.
Saudi-Arabien als wichtiger Investitionsstandort
Die Schweiz gehört weltweit zu den zehn wichtigsten Kapitalexporteuren. Der Bestand an ausländischen Direktinvestitionen aus der Schweiz beläuft sich auf mehr als 1340 Milliarden Franken. Insgesamt verfügt die Schweiz über ein Netz von mehr als 110 bilateralen Investitionsschutzabkommen.
Auch Saudi-Arabien hat für Schweizer Unternehmen im Nahen Osten wirtschaftliche Bedeutung. Der Schweizer Kapitalbestand an Direktinvestitionen in Saudi-Arabien lag 2024 bei rund 1,66 Milliarden Franken.
Rund 200 Schweizer Unternehmen verfügen nach Angaben des Bundesrats über eine Niederlassung in Saudi-Arabien. Das neue Abkommen soll für diese Unternehmen sowie für weitere Schweizer Investoren einen verbindlicheren rechtlichen Rahmen schaffen.
Abkommen bereits im April unterzeichnet
Das neue Investitionsschutzabkommen wurde bereits am 23. April 2026 unterzeichnet. Für die Schweiz setzte Bundespräsident Guy Parmelin seine Unterschrift unter den Vertrag, für Saudi-Arabien unterzeichnete der saudische Investitionsminister Fahad bin Abduljalil Al-Saif.
Die Unterzeichnung erfolgte unter dem Vorbehalt der internen Genehmigungsverfahren in beiden Ländern. Mit der nun verabschiedeten Botschaft wird das Geschäft den eidgenössischen Räten zur weiteren Beratung und Genehmigung vorgelegt.






