Ein Entscheid mit Signalwirkung für die ganze Schweiz: Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur für gültig erklärt.
Damit erhalten die beiden Städte grünes Licht, die von der Bevölkerung beschlossenen Mindestlohnregelungen umzusetzen. Für die Betroffenen bedeutet das: Die jahrelange juristische Unsicherheit ist beendet.
Bundesgericht gibt den Städten recht
Die Stimmberechtigten der Städte Zürich und Winterthur hatten sich am 18. Juni 2023 deutlich für die Einführung kommunaler Mindestlöhne ausgesprochen. In Zürich lag der Ja-Anteil bei 69 Prozent, in Winterthur bei 65 Prozent.
Die Umsetzung wurde jedoch gestoppt, nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht entsprechende Rekurse gutgeheissen hatte.
Nun hat das Bundesgericht in seinem Urteil vom 12. Mai 2026 entschieden: Die kommunalen Mindestlohnregelungen sind mit dem kantonalen Recht vereinbar. Die anderslautenden Entscheide des Verwaltungsgerichts verletzten die Gemeindeautonomie.
Signal für die Gemeindeautonomie
Der Entscheid stärkt die Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden.
Die Zürcher Stadträtin Céline Widmer, Vorsteherin des Sozialdepartements, zeigt sich erfreut über das Urteil:
«Das Bundesgericht bestätigt damit den Handlungsspielraum der Gemeinden und betont ihre Bedeutung, um zweckmässige Lösungen für anstehende Herausforderungen zu finden – gerade in der Sozialpolitik, in der Städte und Gemeinden oft am nächsten dran sind und viel Know-how aus der Praxis mitbringen.»
Was bedeutet das Urteil konkret?
Die zuvor sistierten Arbeiten zur Einführung des städtischen Mindestlohns werden nun wieder aufgenommen.
Dazu gehören unter anderem:
- die Ausarbeitung der praktischen Umsetzung,
- die Information der betroffenen Arbeitgeber,
- die Definition von Kontrollmechanismen,
- die Festlegung des konkreten Einführungszeitplans.
Wann die Mindestlöhne tatsächlich in Kraft treten, haben die Städte noch nicht bekannt gegeben.
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Warum war der Fall umstritten?
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob Gemeinden überhaupt befugt sind, eigene Mindestlöhne einzuführen oder ob dies ausschliesslich Sache von Bund und Kantonen ist.
Das Bundesgericht beantwortet diese Frage nun zugunsten der Städte. Solange die kommunalen Regelungen mit dem übergeordneten Recht vereinbar sind, dürfen Gemeinden eigene Lösungen erarbeiten.
Auswirkungen über Zürich hinaus
Der Entscheid könnte weit über die beiden Städte hinausreichen.
Auch andere Gemeinden und Städte könnten künftig prüfen, ob kommunale Mindestlöhne als sozialpolitisches Instrument infrage kommen. Das Urteil dürfte deshalb schweizweit aufmerksam verfolgt werden.
Ob weitere Städte ähnliche Vorlagen ausarbeiten, bleibt abzuwarten.
Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid einen bedeutenden Präzedenzfall geschaffen. Zürich und Winterthur dürfen ihre demokratisch beschlossenen Mindestlöhne einführen.
Für die Städte ist es ein Erfolg der Gemeindeautonomie. Für Arbeitnehmende könnte es künftig zu besseren Lohnstandards führen – und für andere Gemeinden zu einem möglichen Vorbild werden.






