Genf — Ein wegweisendes Urteil für Gesundheitspersonal in der Schweiz.
Das Bundesgericht stärkt die Rechte von Pflegekräften: Long-Covid wird bei Krankenpflegern als Berufskrankheit anerkannt.
Eine Versicherung wollte Rentenzahlungen zurückziehen – nun hat das oberste Gericht zugunsten des Betroffenen entschieden.
Fall eines Genfer Krankenpflegers
Spitalangestellter erkrankte April 2020 an Covid-19
Pflege von infizierten Personen und Betreuung von Verstorbenen
Versichert bei Bâloise Versicherung für Unfälle und Berufskrankheiten
Die Versicherung hatte 2024 die Anerkennung von Long-Covid als Berufskrankheit zurückgezogen und die Rentenzahlungen eingestellt.
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Bundesgericht stärkt Pflegepersonal
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Versicherung ab:
Long-Covid gilt als Berufskrankheit bei Spitalangestellten
Rücknahme der Rentenzahlung war rechtlich nicht gerechtfertigt
Bundesgericht stützt sich auf bisherige Rechtsprechung zu Long-Covid
Damit behält der Krankenpfleger seinen Anspruch auf Rentenleistungen.










