Eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen hat in der Nacht auf Mittwoch auf der A13 bei Buchs SG einen 18-jährigen Autofahrer angehalten. Der Rumäne steht im Verdacht, im Baustellenbereich mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gefahren zu sein. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt.
Autofahrer auf A13 angehalten
Kurz vor 23 Uhr fiel einer Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen auf der A13 ein Auto auf, das von Sevelen in Richtung Haag unterwegs war. Im Baustellenbereich bei Buchs, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt, fuhr das Fahrzeug an der Patrouille vorbei.
Die Polizisten folgten dem Auto und forderten den Lenker mit der Matrixanzeige «STOPP POLIZEI» zum Anhalten auf. Kurz darauf konnte das Fahrzeug angehalten und kontrolliert werden.
Am Steuer sass ein 18-jähriger Rumäne. Nach ersten Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass er mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich unterwegs war. Die genaue gefahrene Geschwindigkeit muss noch ermittelt werden.
Fahrzeug beschlagnahmt
Bei der Kontrolle stellte die Polizei zudem fest, dass für das Auto kein gültiger Fahrzeugausweis vorlag. Auch eine gültige Autobahnvignette war nicht vorhanden.
Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt. Der 18-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.
Die Fachstelle SVG-Ermittlung der Kantonspolizei St. Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen übernommen. Im Zentrum steht insbesondere die Bestimmung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit.
Was gilt als Raserdelikt?
Welche Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt gilt, ist in Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes festgelegt. Je nach signalisierter Höchstgeschwindigkeit gelten unterschiedliche Schwellenwerte:
- 30 km/h: mindestens 40 km/h zu schnell
- 50 km/h: mindestens 50 km/h zu schnell
- 80 km/h: mindestens 60 km/h zu schnell
- 100 km/h: mindestens 80 km/h zu schnell
- 120 km/h: mindestens 80 km/h zu schnell
Ob im konkreten Fall ein Raserdelikt vorliegt, hängt von der noch zu bestimmenden Geschwindigkeit und den weiteren Ermittlungsergebnissen ab.






