Nach dem Brand im Ostschweizer Feuerwehr Ausbildungszentrum (OFA) in Bernhardzell vom Januar 2024 hat die St. Galler Staatsanwaltschaft zwei Strafbefehle gegen Feuerwehrangehörige erlassen. Die Brandursache ist weiterhin Gegenstand der laufenden Untersuchung. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.
Zwei Feuerwehrangehörige gebüsst
Der Brand ereignete sich in der Nacht vom 25. auf den 26. Januar 2024 im Ostschweizer Feuerwehr Ausbildungszentrum (OFA) in Bernhardzell.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat im Zusammenhang mit dem Brandfall zwei Strafbefehle gegen Angehörige der Feuerwehr erlassen. Ihnen wird vorgeworfen, gegen die Sorgfaltspflichten gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Feuerschutzgesetzes verstossen zu haben.
Nach den bisherigen Untersuchungserkenntnissen sollen die beiden Personen am Abend des 25. Januar 2024 vom Vorplatz aus Rauch und Funkenflug aus dem Kamin des Feststoffbrandhauses wahrgenommen haben. Trotz der erkennbaren Brandanzeichen sollen sie die Feuerwehr jedoch nicht informiert haben.
Die Staatsanwaltschaft verhängte gegen beide Beschuldigten jeweils eine Busse von 1’000 Franken. Zusätzlich wurden ihnen jeweils 400 Franken Verfahrenskosten auferlegt.
Brandursache weiterhin nicht geklärt
Die beiden Strafbefehle sind laut Staatsanwaltschaft noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Für die Beschuldigten gilt daher die Unschuldsvermutung.
Unabhängig davon ist die Untersuchung zur eigentlichen Brandursache weiterhin pendent. Das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen.
Aufgrund der laufenden Untersuchung macht die Staatsanwaltschaft derzeit keine weiteren Angaben zum Fall.






