Im Kanton Basel-Stadt sind zwölf fest installierte Anlagen zur Überwachung von Rotlicht und Geschwindigkeit aufgeführt. Acht Anlagen können sowohl Rotlichtverstösse als auch Geschwindigkeitsüberschreitungen erfassen. Vier weitere Standorte dienen ausschliesslich der Geschwindigkeitsüberwachung.
Acht Anlagen überwachen Rotlicht und Geschwindigkeit
Die Kantonspolizei Basel-Stadt führt in ihrer Übersicht acht feste Anlagen auf, die an den jeweiligen Kreuzungen sowohl die Einhaltung der Lichtsignale als auch die Geschwindigkeit überwachen können.
Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung:
- Feldbergstrasse / Klybeckstrasse
- Wasgenring / Blotzheimerstrasse
- Laupenring / Morgartenring
- Nauenstrasse / Peter Merian-Strasse
- Steinengraben / Leonhardstrasse
- Steinenring / Viaduktstrasse
- St. Jakobs-Strasse / Jacob-Burckhardt-Strasse
- Gundeldingerstrasse / Ach.-Bischoff-Strasse
Die Anlagen erfüllen damit eine doppelte Funktion. Neben möglichen Geschwindigkeitsüberschreitungen können an diesen Standorten auch Verstösse gegen Rotlichtsignale erfasst werden.
Vier Anlagen für Geschwindigkeitskontrollen
Weitere vier Standorte sind in der offiziellen Übersicht als reine Geschwindigkeits-Überwachungsanlagen aufgeführt. Neben der Bäumlihofstrasse befinden sich drei dieser Anlagen auf der Autobahn A2.
Reine Geschwindigkeitsüberwachung:
- Bäumlihofstrasse
- Autobahn A2 (Bethesda-Wall)
- Autobahn A2 (Schwarzwaldtunnel)
- Autobahn A2 (Grenzbrücke)
Damit umfasst die offizielle Übersicht insgesamt zwölf feste Überwachungsanlagen im Kanton Basel-Stadt. Die Standortliste der Kantonspolizei wurde zuletzt am 2. Februar 2026 aktualisiert.
Keine vollständige Liste für den 8. September
Bei der Einordnung der Angaben ist wichtig, zwischen den dauerhaft aufgeführten Standorten und den tatsächlich durchgeführten Kontrollen zu unterscheiden. Die offizielle Übersicht nennt die Standorte der fest installierten Anlagen, ist jedoch keine Tagesliste sämtlicher aktiver Geschwindigkeitskontrollen.
Zusätzlich sind im Kanton Basel-Stadt auch mobile Geschwindigkeitskontrollen möglich. Auch semistationäre Anlagen können eingesetzt werden. Daraus folgt, dass Kontrollen unabhängig von den zwölf bekannten festen Standorten stattfinden können.
Geschwindigkeit und Signale beachten
Wer am 8. September 2026 im Kanton Basel-Stadt unterwegs ist, sollte deshalb jederzeit die geltenden Verkehrsregeln beachten. Insbesondere die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten und Lichtsignale sind unabhängig vom bekannten Standort einer Überwachungsanlage einzuhalten.
Die veröffentlichte Standortübersicht bietet eine Orientierung zu den festen Anlagen, ersetzt jedoch keine vollständige Übersicht aller Verkehrskontrollen im Kantonsgebiet.
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