Basel BS passt ab dem 1. Juli 2025 die Signalisation auf Fusswegen und Fahrverbotsstrecken an – betroffen sind u. a. schnelle E-Bikes und schwere Cargobikes.
Was ist passiert?
Ab dem 1. Juli 2025 tritt in der Schweiz eine revidierte Signalisationsverordnung in Kraft. Damit gilt das Velo-Symbol auf Verkehrsschildern neu für alle Fahrräder – also auch für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h), klassische Motorfahrräder und schwere E-Cargobikes.
Diese Ausweitung hat zur Folge, dass solche Fahrzeuge grundsätzlich auch auf Fusswegen und Fahrverbotsstrecken mit Fahrraderlaubnis verkehren dürften – was jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht überall sinnvoll ist.
Konkrete Massnahmen in Basel
Die Stadt Basel BS reagiert auf die Neuerung mit gezielten Signalisationsänderungen: An insgesamt 18 Orten wird die Durchfahrt für Motorfahrräder, schnelle E-Bikes und schwere Cargobikes ab dem 1. Juli explizit verboten.
Zu den betroffenen Bereichen gehören unter anderem:
Solitude-Promenade
Dreirosenanlage
Egliseeweglein
Chrischonaweglein
Die neuen Verkehrsschilder mit dem Zusatz „Motorfahrräder verboten“ werden rechtzeitig montiert. Die Änderungen erscheinen am kommenden Samstag im Kantonsblatt.
Bundesweite Regelung und Hintergrund
Der Entscheid basiert auf der schweizweiten Harmonisierung der Langsamverkehrs-Regelung, wie sie vom Bundesrat und dem Bundesamt für Strassen ASTRA verabschiedet wurde. Künftig ist das Fahrrad-Symbol nicht mehr auf muskelbetriebene Velos beschränkt, sondern umfasst alle Arten von Fahrrädern mit Tretunterstützung oder Motorisierung.
? Weitere Informationen gibt es direkt beim Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Rücksicht bleibt oberstes Gebot
Der Kanton Basel-Stadt beobachtet die Entwicklungen und wird bei Bedarf weitere Anpassungen vornehmen. Besonders auf gemeinsamen Wegen gilt: Velo- und Motorfahrradfahrende müssen auf Fussgängerinnen und Fussgänger Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit anpassen – im Zweifelsfall gilt: abbremsen und anhalten.






