In der Schweiz sind inzwischen 1168 von rund 1800 Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen selbständig zugänglich. Damit profitieren 83 Prozent der Reisenden von hindernisfreien Stationen. Bei den rund 25’000 Bushaltestellen zeigt der erstmals erhobene Standbericht jedoch noch deutlichen Handlungsbedarf.
1168 Bahnhöfe sind hindernisfrei
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 29. September 2026 den aktuellen Stand der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) veröffentlicht. Ende 2025 konnten Menschen mit Beeinträchtigungen 1168 der rund 1800 Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen selbständig nutzen. Das sind 36 Stationen mehr als im Vorjahr.
Da bei den Umbauten zunächst grössere und stärker frequentierte Bahnhöfe berücksichtigt wurden, profitieren bereits 83 Prozent aller Reisenden von den Anpassungen. Nach der aktuellen Planung sollen bis Ende 2029 weitere 193 Bahnhöfe hindernisfrei gestaltet werden. Damit könnte der Anteil der Reisenden, die von den Umbauten profitieren, auf mindestens 87 Prozent steigen.
Das BehiG verpflichtet die zuständigen Stellen grundsätzlich dazu, Bahnhöfe und Haltestellen so anzupassen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen den öffentlichen Verkehr selbständig nutzen können. Wo eine vollständige Anpassung unverhältnismässig wäre, müssen geeignete Ersatzlösungen angeboten werden.
Bund stellt zusätzliche 250 Millionen Franken bereit
Die gesetzliche Frist für die Anpassung bestehender Bahnhöfe und Haltestellen lief Ende 2023 aus. Bei noch nicht abgeschlossenen Projekten begleitet das BAV die weiteren Arbeiten und verlangt bei Verzögerungen Überbrückungsmassnahmen.
Für die Jahre 2025 bis 2028 stellt der Bund zusätzlich zur Grundfinanzierung 250 Millionen Franken für die Umsetzung des BehiG bereit. Das BAV betont damit die weiterhin hohe Bedeutung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr.
Bei nicht vollständig angepassten Stationen können beispielsweise Mitarbeitende Unterstützung leisten oder es werden andere Lösungen angeboten. Das Ziel bleibt, den öffentlichen Verkehr für Menschen mit Beeinträchtigungen möglichst autonom nutzbar zu machen.
Hälfte der Bushaltestellen nutzbar
Erstmals erfasst der Standbericht 2026 auch die rund 25’000 Bushaltestellen in der Schweiz. Für deren Anpassung sind grundsätzlich die jeweiligen Strasseneigentümer verantwortlich – also Kantone, Städte und Gemeinden.
Aktuell können rund 50 Prozent dieser Haltestellen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität spontan genutzt werden. Teilweise ist dies selbständig möglich, teilweise ist dafür Unterstützung durch das Personal erforderlich. Rund 42 Prozent der Bushaltestellen können derzeit nicht entsprechend genutzt werden.
Für solche Haltestellen müssen Ersatzmassnahmen angeboten werden. In der Regel organisieren die Transportunternehmen einen Shuttle-Dienst zu einer nahegelegenen hindernisfreien Haltestelle.
Enge Platzverhältnisse erschweren Umbauten
Kantone, Städte und Gemeinden haben die gesetzlichen Anforderungen laut einer gemeinsamen Umfrage von BPUK, Schweizerischem Städteverband und Schweizerischem Gemeindeverband in ihre Planungen und Prozesse aufgenommen. Die praktische Umsetzung bleibt jedoch teilweise schwierig.
Zu den genannten Herausforderungen gehören enge Platzverhältnisse, Hanglagen und Interessenkonflikte mit anderen Nutzungen. Hinzu kommen komplexe Bewilligungsverfahren sowie Verzögerungen durch Einsprachen.
Für kommende Ausgaben des Standberichts ist deshalb vorgesehen, neben den statistischen Zahlen auch Beispiele für gute Lösungen aus Kantonen, Städten und Gemeinden zu dokumentieren. Dadurch sollen Erfahrungen aus der Praxis für weitere Projekte nutzbar gemacht werden.






