Nachts aus dem Verkehr gezogen – sie hatte Betäubungsmittel konsumiert
Mitten in der Nacht fiel eine Autofahrerin in Frauenfeld TG durch auffälliges Verhalten auf. Bei der Kontrolle an der Bahnhofstrasse stellte sich schnell heraus: Die 35-Jährige war nicht fahrtüchtig – und gab offen zu, zuvor Drogen konsumiert zu haben.
Jetzt ist der Führerausweis weg – und die Behörden prüfen weitere rechtliche Schritte.
Was in Frauenfeld geschah
Kontrolle kurz nach Mitternacht
Am frühen Sonntagmorgen, 20. Juli 2025, gegen 1.40 Uhr, kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei Thurgau an der Bahnhofstrasse in Frauenfeld ein Fahrzeug.
Am Steuer sass eine 35-jährige Schweizerin, die laut Einschätzung der Einsatzkräfte fahrunfähig war.
Drogeneinfluss zugegeben – Ausweis weg
Gegenüber der Polizei gab die Frau an, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Die Beamten ordneten umgehend eine Blut- und Urinprobe an.
Der Führerausweis wurde eingezogen, zuhanden des Strassenverkehrsamts. Die Frau wird sich demnächst für das Fahren unter Drogeneinfluss verantworten müssen.
Was bedeutet „fahrunfähig“?
Fahrunfähigkeit umfasst alle Zustände, in denen eine Person nicht sicher ein Fahrzeug lenken kann – sei es durch Alkohol, Medikamente oder Drogen.
Bei Betäubungsmitteln gilt:
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Null-Toleranz für harte Drogen (z. B. THC, Kokain, Amphetamine)
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Schon geringe Mengen können strafrechtlich relevant sein
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Entzug des Ausweises ist oft die Folge
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Medizinisch-psychologische Abklärung (MPA) möglich
Polizeikontrolle verhindert mögliche Gefahr
Dank der nächtlichen Kontrolle konnte womöglich ein schwerer Unfall verhindert werden. Der Fall in Frauenfeld TG zeigt erneut, wie wichtig gezielte Verkehrskontrollen sind – besonders in den Nachtstunden.
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