Die Staatsanwaltschaft Baden hat ein umfangreiches Sexualstrafverfahren abgeschlossen und Anklage gegen einen 57-jährigen Schweizer beim Bezirksgericht Baden erhoben. Dem Beschuldigten werden zahlreiche schwere Delikte vorgeworfen, darunter mehrfacher versuchter Mord und qualifizierte Sexualdelikte. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Ermittlungen nach Vorfall im September 2023
Auslöser der Ermittlungen war ein Vorfall in der Nacht auf den 4. September 2023. Die Mutter einer Minderjährigen soll den Beschuldigten während einer mutmasslichen Straftat überrascht und die Polizei alarmiert haben.
Die Einsatzkräfte nahmen den Mann kurze Zeit später an seinem Wohnort fest. Seit der Festnahme befindet er sich in Haft.
Im Verlauf der Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft umfangreiches Beweismaterial sicher. Darunter befanden sich zahlreiche Datenträger mit grossen Mengen an Bild- und Videodateien.
Umfangreiche Auswertung von Beweismaterial
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft führte die Auswertung der sichergestellten Daten zu weiteren Hinweisen auf mutmasslich strafbares Verhalten. Die Untersuchung wurde deshalb mehrfach ausgeweitet und die Untersuchungshaft entsprechend verlängert.
Gemäss Anklage soll der Beschuldigte über längere Zeit hinweg mehrere Personen in einen widerstandsunfähigen Zustand versetzt und diese Situation für sexuelle Handlungen ausgenutzt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dabei unter anderem sogenannte K.-o.-Tropfen verwendet zu haben. Die Opfer sollen sich dadurch in einem Zustand befunden haben, in dem sie keinen freien Willen bilden oder sich nicht wehren konnten.
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Vorwürfe reichen bis zu versuchtem Mord
Laut Anklage soll der Mann die mutmasslichen Taten teilweise aufgezeichnet haben. Die Auswertung dieser Aufnahmen bildet gemäss Staatsanwaltschaft eine zentrale Grundlage des Verfahrens.
Dem Beschuldigten werden unter anderem folgende Delikte vorgeworfen:
- mehrfacher versuchter Mord
- mehrfache qualifizierte Vergewaltigung
- mehrfache qualifizierte sexuelle Nötigung
- Schändung
- mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern
- mehrfache qualifizierte Körperverletzung
- mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
- mehrfache Pornografie
- mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
- sexuelle Belästigung
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die verabreichten Substanzen für die betroffenen Personen lebensgefährlich gewesen sein könnten. Deshalb wird dem Beschuldigten unter anderem vorgeworfen, den Tod der Opfer in Kauf genommen zu haben.
Staatsanwaltschaft beantragt lebenslange Freiheitsstrafe
Zusätzlich zu den Sexualdelikten wird dem Mann vorgeworfen, unerlaubte Bild- und Videoaufnahmen von Opfern sowie weiteren Personen aus seinem Umfeld erstellt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Baden beantragt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie eine ambulante, vollzugsbegleitende Behandlung.
Die Anklage ist nun beim Bezirksgericht Baden hängig. Ein rechtskräftiger Entscheid liegt noch nicht vor.






