Die Staatsanwaltschaft Baden hat nach neuen Hinweisen eine Hausdurchsuchung in bisher nicht mit dem Strafverfahren verbundenen Räumlichkeiten angeordnet. Dabei wurden weitere Datenträger sichergestellt. Die Auswertung durch Spezialisten der Kantonspolizei Aargau soll klären, ob sich darauf Beweismittel für bislang unbekannte weitere Straftaten befinden.
Neue Hinweise führen zu Hausdurchsuchung
Im Zusammenhang mit dem bereits bekannten Strafverfahren gegen einen heute 57-jährigen Schweizer hat die Staatsanwaltschaft Baden neue Ermittlungen eingeleitet. Der Mann war am 20. Juli 2026 wegen schwerwiegender Sexualdelikte und versuchten Mordes angeklagt worden.
Nach der Anklageerhebung erhielten Polizei und Staatsanwaltschaft Hinweise auf mögliche weitere Beweismittel. Diese sollen sich in Räumlichkeiten befinden, die nicht zum Wohnbereich des Beschuldigten gehören. Bis zu den neuen Hinweisen lagen den Ermittlungsbehörden nach eigenen Angaben keine Anhaltspunkte vor, dass der Beschuldigte diese Räumlichkeiten entsprechend genutzt hatte.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse eröffnete die Staatsanwaltschaft ein weiteres Strafverfahren wegen möglicher weiterer, gleichgelagerter Delikte. Gleichzeitig wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet.
Weitere Datenträger sichergestellt
Bei der Durchsuchung wurden zusätzliche Datenträger entdeckt und sichergestellt. Die darauf gespeicherten Daten werden nun von Spezialisten der Kantonspolizei Aargau ausgewertet.
Eine erste Sichtung deutet gemäss Staatsanwaltschaft darauf hin, dass die Datenträger umfangreiche Datenbestände enthalten. Diese dürften mit Straftaten in Zusammenhang stehen, die bereits Gegenstand der Anklage sind. Die vollständige Auswertung steht allerdings noch aus.
Von besonderem Interesse ist für die Ermittler die Frage, ob sich auf den Datenträgern Hinweise auf bislang nicht bekannte weitere Taten befinden. Aufgrund der grossen Datenmenge konnte bisher noch nicht jede Datei abschliessend geprüft werden.
Bisher keine Aufnahmen mit neuen Opfern entdeckt
Nach der bisherigen Auswertung wurden keine Aufnahmen gefunden, die auf neue Opfer hindeuten. Die Staatsanwaltschaft weist jedoch darauf hin, dass wegen des Umfangs der Daten noch keine abschliessende Sichtung aller Dateien möglich war.
Sollten bei der weiteren Auswertung bereits bekannte betroffene Frauen auf Aufnahmen erkannt werden, sollen diese direkt über die neuen Erkenntnisse informiert werden. Falls Hinweise auf weitere Straftaten oder bislang unbekannte Betroffene auftauchen, sollen deren Identifizierung und Kontaktierung prioritär behandelt werden.
Die Staatsanwaltschaft Baden und die Spezialisten der Kantonspolizei Aargau arbeiten nach eigenen Angaben daran, die umfangreichen Daten möglichst rasch auszuwerten.
Beschuldigter befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug
Der 57-jährige Beschuldigte befindet sich derzeit im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn bereits Anklage wegen verschiedener schwerwiegender Delikte erhoben, darunter mehrfacher versuchter Mord, qualifizierte Sexualdelikte sowie weitere Straftaten. Die Anklage ist beim Bezirksgericht Baden hängig.
Weitere Auskünfte zum neu eröffneten Strafverfahren will die Staatsanwaltschaft aufgrund des frühen Ermittlungsstands derzeit nicht erteilen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.






