Bei einer Kontrolle in der Gemeinde Baar hat die Zuger Polizei eine Frau ohne gültige Arbeitsbewilligung in der Erotikbranche festgenommen. Die Staatsanwaltschaft verurteilte sie anschliessend und verfügte die Wegweisung aus der Schweiz.
Kontrolle in Baar
Am Mittwoch, 8. April 2026, führte die Zuger Polizei im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit eine Kontrolle in einer Liegenschaft in Baar durch.
Dabei trafen die Einsatzkräfte auf eine 58-jährige Frau aus Hongkong, die als selbständige Sexarbeiterin tätig war.
Verstoss gegen Bewilligungspflicht
Bei der Kontrolle stellte sich heraus:
- keine gültige Arbeitsbewilligung
- rechtswidriger Aufenthalt durch Erwerbstätigkeit
- Tätigkeit in der Erotikbranche ohne Bewilligung
Die Frau wurde festgenommen und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt.
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Verurteilung und Wegweisung
Die zuständige Schnellrichterin verurteilte die Beschuldigte wegen Verstosses gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zu:
- bedingter Geldstrafe
- Busse von mehreren tausend Franken
Zusätzlich verfügte das Amt für Migration:
- Wegweisung aus der Schweiz
- zweijähriges Einreiseverbot für Schweiz, Liechtenstein und Schengen-Raum
- Ausreise bis spätestens Freitagabend
Einordnung der Kontrolle
Die Polizei betont, dass solche Kontrollen Teil der regelmässigen Massnahmen gegen:
- Schwarzarbeit
- illegale Erwerbstätigkeit
- Verstösse gegen Aufenthaltsbestimmungen
sind.






