Ein Schultag in Baar nahm am Donnerstag eine unerwartete Wendung.
Ein Oberstufenschüler zündete Feuerwerkskörper auf dem Schulareal – und griff später einen Lehrer an.
Glücklicherweise wurde niemand verletzt, doch die Jugendanwaltschaft ermittelt.
Vorfall auf dem Schulareal
Der Vorfall ereignete sich am 29. Januar 2026 beim Schulhaus Sternmatt:
In einem Schulzimmer und auf dem Pausenareal zündete der Schüler Feuerwerkskörper.
Eine Lehrperson beobachtete den Vorfall auf dem Pausenareal und sprach den Schüler umgehend an.
Weitere Abklärungen zu beiden Fällen sind noch im Gang.
Wenig später eskalierte die Situation im Unterricht:
Der Schüler ging einen Lehrer tätlich an
Eine Aufsichtsperson konnte die Lage schnell beruhigen
Der Lehrer blieb körperlich unverletzt
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Ermittlungen & rechtliche Schritte
Die Jugendanwaltschaft des Kantons Zug hat gegen den Oberstufenschüler eine Strafuntersuchung eröffnet.
Mitführen und Zünden von Feuerwerkskörpern im schulischen Umfeld ist verboten
Verbotene Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen und Schäden verursachen
Verstösse können eine Strafuntersuchung nach dem Sprengstoffgesetz nach sich ziehen
Appell der Zuger Polizei
Die Polizei warnt eindringlich:
Eltern und Erziehungsberechtigte sollten mit Jugendlichen über die Gefahren sprechen
Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Minderjährigen
Solche Aktionen dürfen nicht als harmloser Streich verharmlost werden
Prävention und Aufklärung sind entscheidend, um Risiken für Schüler, Lehrer und Infrastruktur zu vermeiden.










