Das «Appenzeller Huus» in Gonten ist von Gault Millau zum «Hotel des Jahres 2027» ausgezeichnet worden. Das Resort von Hotelier Jan Schoch verbindet Hotellerie, Gastronomie und Biohacking. Der Erfolg wird jedoch von einem laufenden Strafverfahren gegen Schoch überschattet, der sich im November 2026 vor dem Bezirksgericht verantworten muss.
Das Resort «Appenzeller Huus» in Gonten hat eine bedeutende Auszeichnung erhalten. Gault Millau kürte die Anlage zum «Hotel des Jahres 2027» und würdigte damit das gastronomische und touristische Konzept des Hauses.
Die Hotelanlage wurde nach Angaben aus dem vorliegenden Bericht mit Investitionen von rund 120 bis 150 Millionen Franken realisiert. Zum Konzept gehört unter anderem der Bereich Biohacking, der auf Methoden zur Optimierung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden setzt.
Auch gastronomisch konnte das Resort früh überzeugen. Das integrierte Restaurant «Bärenstobe» erhielt unter Küchenchef Michael Gollenz bereits zum Start 16 Gault-Millau-Punkte.
Drei Restaurants und mehr als 2000 Weine
Das gastronomische Angebot des «Appenzeller Huus» umfasst insgesamt drei Restaurants sowie eine Bar. Für Weinliebhaber stehen mehr als 2000 Positionen zur Auswahl, die auf sieben Weinkeller verteilt sind.
Mit der Auszeichnung reiht sich das Resort damit bereits kurz nach seiner Eröffnung in die Aufmerksamkeit der Schweizer Spitzenhotellerie ein. Gault Millau würdigt mit dem Titel «Hotel des Jahres» insbesondere Häuser, die Hotellerie und Gastronomie auf hohem Niveau verbinden.
Der Erfolg des Resorts wird allerdings von juristischen Auseinandersetzungen rund um dessen Entstehung begleitet. Im Zentrum steht ein Strafverfahren gegen Hotelier und Investor Jan Schoch.
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Staatsanwaltschaft fordert bedingte Freiheitsstrafe
Schoch muss sich im November 2026 vor dem Bezirksgericht Appenzell Innerrhoden verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem fahrlässige schwere Körperverletzung vor und fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Geldstrafe von 108’000 Franken.
Hintergrund ist ein Unfall auf der Baustelle des Resorts im April 2022. Ein Kameramann stürzte damals durch eine nicht tragfähige Decke rund acht Meter in die Tiefe und erlitt schwere Verletzungen an der Wirbelsäule.
Die Anklage wirft dem Bauherrn eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten vor. Neben dem Vorwurf im Zusammenhang mit dem Baustellenunfall werden Schoch auch eine falsche Anschuldigung gegen einen ehemaligen Geschäftsführer sowie die Einreichung gefälschter Beweismittel im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung vorgeworfen.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück
Schochs Verteidigung bestreitet sämtliche Vorwürfe. Sie argumentiert unter anderem, dass das Ermittlungsverfahren zum Baustellenunfall von der Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt und erst nach Zivilforderungen des Verunglückten wieder aufgenommen worden sei.
Auch die Vorwürfe des ehemaligen Geschäftsführers weist die Verteidigung als nicht stichhaltig zurück. Über die strafrechtlichen Vorwürfe wird das Bezirksgericht Appenzell Innerrhoden entscheiden.
Für Jan Schoch und alle weiteren Betroffenen gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.






