Eine Tat, die nachwirkt
Mehrere Menschen verletzt. Eine Stadt unter Schock.
Fast zwei Jahre nach den Angriffen in Zofingen liegt nun der nächste juristische Schritt vor.
Antrag auf stationäre therapeutische Massnahme
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat beim Bezirksgericht Zofingen eine stationäre therapeutische Massnahme beantragt.
Dem heute 43-jährigen spanischen Staatsangehörigen werden unter anderem vorgeworfen:
- mehrfache versuchte Tötung
- mehrfache Nötigung
- geringfügiger Diebstahl
- mehrfacher Hausfriedensbruch
Zusätzlich beantragt die Staatsanwaltschaft eine Landesverweisung von 15 Jahren.
Psychiatrisches Gutachten: schuldunfähig
Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der Beschuldigte an paranoider Schizophrenie leidet. Zum Tatzeitpunkt sei er hoch psychotisch und nicht steuerungsfähig gewesen.
Damit geht die Staatsanwaltschaft von Schuldunfähigkeit aus. Das Gesetz sieht in solchen Fällen keine klassische Strafe vor, sondern eine therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB zum Schutz der Öffentlichkeit.
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Die Ereignisse vom 15. Mai 2024
Am späten Mittwochnachmittag griff der Mann im Bereich des Bahnhofs Zofingen und auf seinem Weg durch die Stadt mehrere Personen mit Gegenständen an.
- sieben Personen teils erheblich verletzt
- alle Opfer ausser Lebensgefahr
- einige Betroffene bis heute in Behandlung
Später drang der Mann in ein Einfamilienhaus ein und verletzte die Bewohnerin mit einem Messer. Danach verbarrikadierte er sich im Gebäude.
Spezialkräfte der Kantonspolizei Aargau nahmen ihn noch am selben Tag fest.
Verfahren läuft – Gericht entscheidet
Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Der Beschuldigte hat die Taten eingeräumt und befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug.
Nun liegt der Entscheid beim Gericht. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.







