Ein Sturz mit Folgen: In Andwil verlor ein junger Velofahrer am Mittwochabend die Kontrolle über sein Rad. Er verletzte sich leicht – doch der Fall hat ein juristisches Nachspiel.
Unfallhergang
Am 1. Oktober 2025, kurz nach 20:30 Uhr , kam es auf der Ahornstrasse in Andwil zu einem Selbstunfall.
Ein 21-jähriger Mann fuhr von der Wiesentalstrasse in Richtung Lindenstrasse, als er die Kontrolle über sein Velo verlor und stürzte.
Der Rettungsdienst brachte den Leichtverletzten ins Spital.
Die Kantonspolizei St.Gallen stufte ihn als fahrunfähig ein.
Er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben.
Der Sachschaden blieb gering.
Polizeieinsatz und rechtliche Folgen
Die Polizei leitete nach dem Unfall ein Verfahren ein. Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr – ob mit Auto, Motorrad oder Fahrrad – wird in der Schweiz strafrechtlich verfolgt. Auch für Velofahrer drohen Konsequenzen wie Busse oder Fahrverbote, wenn Alkohol oder andere Substanzen im Spiel sind.
Glück im Unglück: Der 21-Jährige kam mit leichten Verletzungen davon. Doch sein Fall zeigt, dass Fahrunfähigkeit auch auf dem Velo ernste Folgen haben kann.







