Ein grosses Rentensystem vor dem Umbau.
Die Schweiz steht vor einer der wichtigsten sozialpolitischen Reformen der nächsten Jahre.
Der Bundesrat will die AHV stabilisieren, modernisieren und langfristig sichern.
Reform AHV 2030 offiziell gestartet
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2026 die Vernehmlassung zur Reform AHV 2030 eröffnet.
Ziel ist es, das Rentensystem an den demografischen Wandel anzupassen.
Vor allem die Generation der Babyboomer erreicht in den kommenden Jahren das Rentenalter.
Das erhöht den Druck auf die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Arbeiten länger attraktiv machen statt Rentenalter erhöhen
Ein zentraler Punkt der Reform:
Das Referenzalter soll nicht erhöht werden.
Stattdessen setzt der Bundesrat auf Anreize für längeres Arbeiten.
Geplante Massnahmen
- höherer Freibetrag für Arbeit nach dem Referenzalter
- bessere Anrechnung von Einkommen im Rentensystem
- Aufschub der Rente auch über 70 hinaus möglich
- flexiblere Kürzungs- und Zuschlagsmodelle
Ziel ist es, mehr Erwerbstätigkeit im Alter zu ermöglichen und zu belohnen.
Änderungen in der beruflichen Vorsorge
Auch die zweite Säule wird angepasst.
Wichtige Punkte
- Mindestalter für Frühpension steigt schrittweise von 58 auf 63 Jahre
- Mindestgrenze von 60 Jahren bleibt bestehen
- mehr Flexibilität bei Gesamtarbeitsverträgen und Umstrukturierungen
- bessere Weiterführung der Vorsorge nach Stellenwechsel
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Beitragslücken sollen geschlossen werden
Der Bundesrat will zudem das Finanzierungssystem verbreitern.
Neue Beitragspflichten
- Kranken- und Unfalltaggelder sollen AHV-pflichtig werden
- Selbstständige mit höherem Einkommen zahlen künftig 8,7 % statt 8,1 %
Die Massnahmen sollen Lücken im Beitragsystem reduzieren und die Vorsorge stärken.
Kontrolle bei hohen Dividenden
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Unternehmensgewinne.
Künftig sollen überhöhte Dividenden stärker erfasst werden, wenn sie Löhne ersetzen.
- Grenze: 15 % Rendite auf investiertes Kapital
- darüber gilt der Betrag als AHV-pflichtiger Lohn
Damit soll Missbrauch verhindert und das System fairer gestaltet werden.
Finanzierung bis 2040 im Fokus
Die Reform soll der AHV zusätzliche Einnahmen bringen.
Schätzungen gehen von rund 600 Millionen Franken pro Jahr bis 2040 aus.
Mögliche Finanzierungswege
Je nach Entscheid des Parlaments zur 13. Altersrente:
- Mehrwertsteuer +0,7 %
- oder Kombination: MWST +0,7 % und Beitragssatz +0,2 %
- oder MWST +0,9 %
Interventionsmechanismus geplant
Neu soll ein automatischer Stabilitätsmechanismus eingeführt werden.
Wenn der AHV-Fonds unter 90 % einer Jahresausgabe fällt, muss der Bundesrat innerhalb eines Jahres reagieren.
Ein System unter Druck
Die AHV steht langfristig unter starkem finanziellen Druck.
Gründe sind:
- steigende Lebenserwartung
- Pensionierung der Babyboomer
- steigende Rentenausgaben
Die Reform AHV 2030 soll diese Entwicklung abfedern.
Die Reform AHV 2030 setzt auf Stabilisierung statt radikale Eingriffe beim Rentenalter.
Mehr Anreize für Arbeit im Alter, neue Beitragsmodelle und zusätzliche Einnahmen sollen das System sichern.






