Ab 2027 sollen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz zulasten der Grundversicherung durchschnittlich höchstens zwölf Stunden pro Tag abrechnen können. Gegen die geplante Obergrenze regt sich Widerstand: Rund 42’000 Menschen haben eine Petition unterzeichnet. Nun will die ständerätliche Gesundheitskommission die Regelung erneut beraten.
Die Obergrenze ist Teil der Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten. Die Tarifpartner haben sich auf einen durchschnittlichen Deckel von zwölf abrechenbaren Stunden pro Tag geeinigt. Die entsprechende Regelung liegt beim Bundesrat, gleichzeitig wächst der politische Druck, die Einführung zumindest zu verschieben.
Ständerat fordert erneute Prüfung
Hannes Germann, Präsident der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S), will das Thema erneut aufgreifen. Der Schaffhauser SVP-Ständerat erklärte gegenüber SRF, der «Hilfeschrei der Ärzteschaft» müsse nochmals angeschaut werden. Das Geschäft soll deshalb in der Gesundheitskommission beraten werden; auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider ist zur Sitzung eingeladen.
Germann befürchtet, dass Ärztinnen und Ärzte wegen der neuen Grenze ihre Praxen schliessen oder weniger Patientinnen und Patienten behandeln könnten. Besonders betroffen wären aus seiner Sicht Fachärzte mit technisch aufwendigen Behandlungen, bei denen die im Tarif hinterlegten Zeiten teilweise deutlich über der tatsächlichen Behandlungsdauer liegen.
Der Hintergrund ist das neue ambulante Tarifsystem TARDOC, das seit 2026 schrittweise zum Einsatz kommt. Die zuständige Kommission des Nationalrats hatte bereits im Mai festgestellt, dass bei der Einführung des neuen Tarifsystems unbeabsichtigte Auswirkungen und Schwierigkeiten auftreten können und für Verbesserungen eine gewisse Zeit benötigt wird.
Streit um die im Tarif hinterlegten Zeiten
Das Problem liegt nach Darstellung der Kritiker nicht zwingend in tatsächlich langen Arbeitstagen. Im TARDOC sind für bestimmte Leistungen definierte Zeitwerte hinterlegt. Wird beispielsweise für eine Untersuchung eine bestimmte Zeit vorgesehen, kann diese entsprechend abgerechnet werden, auch wenn die Behandlung dank moderner Technik schneller durchgeführt wird.
Dadurch kann ein Arzt oder eine Ärztin rechnerisch wesentlich mehr Behandlungszeit abrechnen, als tatsächlich im Untersuchungszimmer verbracht wurde. Genau diese Differenz sorgt nun für Streit über die geplante Zwölf-Stunden-Grenze.
Der Neuenburger SP-Ständerat Baptiste Hurni sieht deshalb nicht primär die Obergrenze als Problem. Aus seiner Sicht müssten vielmehr die Tarife und die hinterlegten Zeitwerte überprüft werden. Er unterstützt die Einführung des Deckels, weil dadurch auch der Druck steigen könne, die Tarifstruktur an die tatsächlichen Behandlungszeiten anzupassen.
Dass die Frage der korrekten Tarifstruktur nicht neu ist, zeigt auch die parlamentarische Diskussion über das frühere Tarifsystem TARMED. Im Parlament wurde bereits darauf hingewiesen, dass veraltete Zeitvorgaben dazu führen können, dass Ärzte theoretisch deutlich mehr Stunden abrechnen können, als ein normaler Arbeitstag tatsächlich umfasst.
Krankenkassen sehen Chance für bessere Daten
Auch der Krankenkassenverband sieht in der aktuellen Diskussion eine Möglichkeit, die Tarifstruktur weiterzuentwickeln. Ziel müsse es sein, bessere Datengrundlagen von den medizinischen Fachgesellschaften zu erhalten und die hinterlegten Werte gemeinsam mit den Tarifpartnern regelmässig an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Der Systemwechsel ist ohnehin noch nicht abgeschlossen. TARDOC und die ambulanten Pauschalen wurden für 2026 eingeführt und werden schrittweise weiterentwickelt. Nach Angaben der parlamentarischen Kommission sind bereits weitere Anpassungen vorgesehen.
Für die Politik stehen damit zwei Ziele gegeneinander: Einerseits soll die neue Obergrenze dazu beitragen, die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu begrenzen. Andererseits soll verhindert werden, dass die Regelung zu weniger medizinischen Leistungen oder einer schlechteren Versorgung führt.
Die Diskussion dürfte deshalb über die reine Frage von zwölf Stunden hinausgehen. Entscheidend wird sein, ob die im TARDOC hinterlegten Leistungszeiten tatsächlich noch den heutigen Behandlungsmethoden entsprechen und wie die Obergrenze kontrolliert werden soll.
Die SGK-S hatte sich bereits im Juni unter dem Vorsitz von Hannes Germann mit verschiedenen Fragen zur Gesundheitsversorgung und zu Kostensenkungen befasst. Die Kommission weist zugleich auf bestehende Herausforderungen bei der medizinischen Grundversorgung hin.
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Entscheidung über Deckel noch offen
Ob die Zwölf-Stunden-Obergrenze wie geplant eingeführt, verschoben oder angepasst wird, ist damit noch nicht abschliessend entschieden. Germann will sich dafür einsetzen, die Einführung zumindest um einige Jahre zu verschieben. Andere Stimmen wollen dagegen am vorgesehenen Start festhalten und über eine Verbesserung des TARDOC zusätzlichen Druck auf die Tarifpartner ausüben.
Für Patientinnen und Patienten ist die Frage von Bedeutung, weil die Regelung indirekt auch das Angebot medizinischer Leistungen beeinflussen könnte. Gleichzeitig geht es um die Frage, wie die Grundversicherung künftig mit modernen und teilweise deutlich effizienteren Behandlungsmethoden umgehen soll.
Die weiteren Beratungen in der ständerätlichen Gesundheitskommission und die Haltung des Bundesrats werden deshalb entscheidend sein. Eine definitive Lösung muss sowohl die Kostendämpfung als auch eine ausreichende medizinische Versorgung berücksichtigen.






