Raserei mitten in der Rushhour:
Ein 21-jähriger Autofahrer wurde auf der A1 bei Härkingen (SO) mit 187 km/h gemessen – erlaubt wären nur 100 km/h gewesen.
Der junge Mann musste seinen Führerausweis sofort abgeben.
Radarkontrolle deckt massives Tempovergehen auf
Am Dienstagabend, 11. November 2025, führte die Kantonspolizei Solothurn eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn A1 in Fahrtrichtung Zürich durch.
Gegen 20:30 Uhr registrierte das Messgerät einen Personenwagen mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 187 km/h.
Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz bleibt eine Überschreitung von 80 km/h – ein klarer Fall von Raserdelikt nach Schweizer Strassenverkehrsgesetz.
Lenker angehalten und verzeigt
Der Fahrer, ein 21-jähriger Brite, konnte kurze Zeit später von einer Patrouille der Kantonspolizei Aargau angehalten werden.
Er wurde den Behörden des Kantons Solothurn übergeben.
Die Polizei nahm ihm den Führerausweis ab, und der Mann wird nun nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte angezeigt.
Die Kantonspolizei betont, dass solches Verhalten andere Verkehrsteilnehmende massiv gefährdet – und konsequent geahndet wird.
Raserdelikt: Kein Kavaliersdelikt
Seit der Einführung des sogenannten „Via Sicura“-Programms gelten Raserdelikte als Verbrechen.
Bereits ab einer Überschreitung von 80 km/h auf Autobahnen drohen:
Mindestens 1 Jahr Führerausweisentzug
Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren
Beschlagnahmung oder Einzug des Fahrzeugs
Die Schweizer Behörden verfolgen solche Delikte konsequent – besonders auf Unfallstrecken wie der A1 zwischen Härkingen und Aarau.






