Ein Millionenbetrag, ein internationaler Finanzskandal – und ein juristisches Ende ohne Strafe.
Im Mosambik-Komplex der ehemaligen Schweizer Grossbank kommt es zu einem überraschenden Entscheid.
Das Verfahren gegen die frühere Compliance-Verantwortliche der Credit Suisse wurde eingestellt.
Verfahren wegen Verjährung eingestellt
Die Strafkammer des Bundesstrafgericht hat das Verfahren gegen Lara Warner im Zusammenhang mit dem Mosambik-Skandal aufgehoben.
Begründung: Die mögliche Meldepflichtverletzung sei bereits verjährt gewesen, bevor eine Strafverfügung erlassen wurde.
Damit entfällt auch eine zuvor vom Eidgenössisches Finanzdepartement verhängte Busse von 100’000 Franken.
Hintergrund: 7,8 Millionen Dollar Überweisung
Im Zentrum des Falls steht eine Überweisung aus dem Jahr 2016.
Damals sollen rund 7,8 Millionen Dollar über ein Konto der Credit Suisse in der Schweiz geflossen sein.
Verdacht auf problematische Geldherkunft
Nach Einschätzung der Behörden:
- stammten die Mittel aus Krediten an mosambikanische Staatsunternehmen
- könnten deliktischer Herkunft sein
- wurden rasch weitertransferiert
Ein grosser Teil der Gelder wurde laut Akten bereits kurze Zeit später in die Vereinigten Arabischen Emirate überwiesen.
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Juristische Begründung der Verjährung
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Meldepflicht bereits endete, als die Vermögenswerte faktisch nicht mehr einziehbar waren.
Nicht entscheidend sei das Ende der Kontobeziehung, sondern die tatsächliche Nachverfolgbarkeit der Gelder.
Da eine Rückverfolgung ab 2017 kaum mehr möglich gewesen sei, sei die Verjährung spätestens Anfang 2024 eingetreten.
Reaktion des Finanzdepartements
Das Eidgenössisches Finanzdepartement prüft nun ein mögliches Rechtsmittel.
Noch ist das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Ein Sprecher erklärte, man könne derzeit keine weiteren Angaben machen.
Verbindung zur UBS nach CS-Übernahme
Auch die Nachfolge der Bank spielte eine Rolle.
Die UBS als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse war bereits zuvor in Verfahren im gleichen Zusammenhang betroffen.
Ein separates Verfahren wurde ebenfalls eingestellt, da die Credit Suisse als Rechtsperson nicht mehr besteht.
Der Skandal führte in Mosambik zu einer schweren Finanzkrise.
Der Fall endet juristisch ohne persönliche Strafe – zumindest vorerst.
Ob das Eidgenössische Finanzdepartement den Entscheid weiterzieht, bleibt offen.
Der Mosambik-Skandal bleibt damit ein Symbol für die Risiken globaler Finanzgeschäfte mit hoher politischer Sprengkraft.






