Geld da – aber keine Bewegung
Ein 40-Millionen-Franken-Fonds liegt im Baselbiet bereit.
Doch statt neuer Wohnungen passiert: fast nichts.
Während die Wohnungsnot in der Region zunimmt, bleibt ein eigentlich beschlossenes Förderinstrument praktisch ungenutzt.
Warum der Fonds kaum genutzt wird
Der Wohnbaufonds wurde 2024 im Kanton Basel-Landschaft beschlossen. Ziel: mehr bezahlbarer Wohnraum und bessere Bedingungen für den Mittelstand.
Doch in der Praxis zeigt sich ein anderes Bild.
Die wichtigsten Probleme:
- komplizierte gesetzliche Vorgaben
- tiefe Vermögensgrenzen für Gesuchstellende
- hohe Hürden beim Nachweis eines Bedarfs
- fehlende Umsetzung auf Verordnungsebene
Politisch wird deshalb Kritik laut, dass das Gesetz zwar beschlossen, aber nicht wirklich umgesetzt wurde.
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Zahlen zeigen das Ausmass des Stillstands
Die Nachfrage bleibt überraschend gering:
- 2024: 6 Gesuche
- 2025: 7 Gesuche
Trotz Informationskampagnen und vorhandenem Budget kommt das Programm kaum in Gang.
Für Kritiker ist klar: Das Problem liegt nicht nur beim Gesetz, sondern auch bei der Kommunikation und Zielgruppe.
Politischer Streit um die Umsetzung
Besonders umstritten ist die Frage, warum der Fonds nicht greift.
SP-Landrat und FDP-Vertreterin haben gemeinsam Vorstösse eingereicht. Ihr Vorwurf: Die Regierung blockiere faktisch die Umsetzung.
Kritische Punkte aus der Politik:
- Baurechtsverträge seien wirtschaftlich schwer umsetzbar
- Verordnung verhindere flexible Lösungen
- Zielgruppe werde zu stark eingeschränkt
- Fokus auf ältere Menschen komme zu spät
Wer eigentlich profitieren sollte
Das Gesetz verfolgt drei zentrale Ziele:
- erschwinglicher Wohnraum für den Mittelstand
- Förderung gemeinnütziger Wohnbautraeger
- Unterstützung bei altersgerechtem Umbau
Doch genau diese Gruppen werden laut Kritikern aktuell kaum erreicht.
Ein Fonds mit Symbolkraft
Der Fall zeigt ein bekanntes Problem in der Schweizer Wohnpolitik:
Geld und politische Beschlüsse reichen nicht aus, wenn die Umsetzung stockt.
Ob der Fonds künftig tatsächlich Wirkung entfaltet, hängt nun von Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene ab.






